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Josephine Ortleb
SPD
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Frage von Anton P. •

Frage an Josephine Ortleb von Anton P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Am 18. Oktober 2018 haben Sie, sowie einige andere Abgeordneten der Großen Koalition für einen Antrag der Bundesregierung gestimmt, welcher den Kampfeinsatz der Bundeswehr gegen die Terrormiliz "ISIS" authorisiert.
Damit ist Deutschland der von den USA geführten "Anti-ISIS-Koalition" beigetreten.
Dies passierte, obwohl für diesen Einsatz kein für Deutschland verbindliches UN-Mandat vorliegt. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Dr. Schäfer, hatte keine Antwort, in wie weit das Fehlen eines solchen Mandates eine Auswirkung auf den Einsatz hat. Völkerrechtlich ist dieser Einsatz für die Bundeswehr jedoch eine komplizierte Angelegenheit.
Was ist Ihre Position zu diesem Einsatz der Bundeswehr, stimmen Sie Ihrer Parteiführung bei diesem Einsatz zu und wie begründen Sie die Rechtfertigung dieses Einsatzes trotz fehlendem UN-Mandat?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors.

Konkret beziehen Sie sich in Ihrer Nachricht auf den Beschluss des Deutschen Bundestags vom 18. Oktober 2018, der eine deutsche Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition vorsieht. Im Kern stellt Deutschland der internationalen Anti-IS-Koalition Luftbetankung, Aufklärung und Lagebilderstellung und Stabspersonal bereit, und unterstützt die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte bei ihrem Fähigkeitsaufbau.

Selbstverständlich erfolgen Entscheidungen über internationale Einsätze der Bundeswehr nie leichtfertig. Auch mir persönlich fallen solche Abstimmungen nicht leicht. Bundeswehreinsätze müssen immer in Übereinstimmung mit verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben stehen. Klar ist auch: Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und jeder Einsatz braucht zu seiner Rechtmäßigkeit, einen Beschluss des Bundestages.

Der Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS-Terrors beruht auf den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die völkerrechtliche Grundlage ist das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen im Rahmen der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Hierbei ist hervorzuheben, dass die irakische Regierung sich selbst mit der Bitte um Unterstützung an die internationale Gemeinschaft gewandt hat.

Dass die Terrororganisation IS inzwischen nur noch wenige Gebiete in Syrien kontrolliert und sich damit die Sicherheitslage in der gesamten Region stabilisiert hat, zeigt mir, dass wir mit dem Einsatz der Bundeswehr eine zu diesem Zeitpunkt sinnvolle Entscheidung getroffen haben. Nach heutigem Stand gehe ich davon aus, dass das Mandat im Oktober 2019 ausläuft.

Grundsätzlich ist zu betonen, dass die militärischen Maßnahmen im Kampf gegen den IS nur im Zusammenspiel mit diplomatischen und entwicklungspolitischen Schritten funktionieren können. Aus dieser Überzeugung heraus ist Deutschland zum Beispiel hinter den USA der zweitgrößte Geber humanitärer Hilfen im Irak. Deutschland engagiert sich in unterschiedlichen Projekten zur Verbesserung der Infrastruktur oder beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen zur Existenzsicherung. Diese Projekte sind mir sehr wichtig, und ich werde mich für ihre Fortsetzung auch in Zukunft einsetzen.

Bei weiteren Fragen oder Anregungen können Sie sich immer gerne bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen,
Josephine Ortleb, MdB

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