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Antwort von Josef Zellmeier
CSU
• 07.06.2024

Nachdem sich 2023 infolge der starken Inflation die Kosten für selbständige berufliche Betreuer sowie Betreuungsvereine gravierend erhöht hatten, wurde im Vorgriff auf die Evaluierung mit Zustimmung Bayerns das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer (BetrInASG) beschlossen, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

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