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Josef Winkler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael P. •

Frage an Josef Winkler von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr MdB Winkler,

darf ich SIE fragen, warum SIE meine demokratischen Fragen vom 10.02.2009 nach alter CDU-Manier "aussitzen ?

Ist das gar der neue "Politik-Stil" der BündnisGrünen ?

Ist das der Dank dafür, dass ich IHRE BündnesGrünen Jahrzehnte lang gewählt habe ?

Vielleicht darf ich IHNEN MEIN INFORMATIONSRECHT aus Art. 17 Grundgesetz (GG) anhand der nachstehenden Quelle in Erinnerung rufen, die ich auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages (Petitionsausschuss) gefunden habe :

____________________

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html

6. Petitionsinformations- und Petitionsüberweisungsrechte

6.1 Informationsrecht (!!!)

(1) Aus Artikel 17 GG folgt ein +++ Informationsrecht +++ sowohl bei
Bitten als auch Beschwerden.

(2) In Angelegenheiten der Bundesverwaltung richtet sich das
Informationsrecht grundsätzlich gegen die Bundesregierung. Soweit eine Aufsicht des Bundes nicht besteht, richtet es sich unmittelbar gegen die zuständige Stelle, die öffentliche Aufgaben des Bundes wahrnimmt.

________

- Ich frage Sie persönlich, Herr MdB Winkler, an dieser Stelle ABERMALS öffentlich :

1) Mit welchem Recht veweigern SIE mir, als Mitglied des Pet.-Ausschusses, die Einsichtnahme in die beiden BMJ-Stellungnahmen, die meine öP für die SBZ-Opfer/1945-49 zum Scheitern brachten ?

2) Mit welchem Recht verweigern SIE mir mein garantiertes
Informationsgrundrecht (!) aus Art. 17 GG ?

3) Liegt dem Pet.-Ausschuss die diesbzgl. Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit inzwischen vor ?

4) Ist das INFORMATIONSRECHT aus Art. 17 GG etwa garnicht FÜR (!) Petenten gedacht - oder warum werden mir die -2- dubiosen BMJ-Stellungnahmen willkürlich verweigert ?

5) Wann also erhalte ich MEINE (!) -2- BMJ Stellungnahmen i.R.d. Art. 17 GG i.V.m. § 16 GO Bundestag von IHNEN ?

MfG
M. Pfeiffer
Dipl.-VerwW. (FH)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

auch wenn ich Ihre Wortwahl und Ihren Fragestil für ausgesprochen deplaziert halte antworte ich Ihnen wie folgt:

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß aus Art. 17 GG das Recht des Petenten abzuleiten ist, daß die Petition entgegenzunehmen, sachlich zu behandeln und das das Ergebnis mitzuteilen ist ( 1 BvR 138/07). Art um Umfang der sachlichen Prüfung des Anliegens unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle ( 1 BvR 15553/90). Sie haben wiederholt keinerlei Fakten vorgetragen, die den o.a. Entscheidungen des BVerfG widersprechen würden. Daher empfehle ich Ihnen sich abzuregen.

Daß sie die ausführliche und zeitraubende juristische Recherche meines Büros als "aussitzen a la CDU" bezeichnen spricht für sich. In Zukunft werden Sie deshalb von mir keine Antwort mehr erhalten.
Abgeordnetenwatch ist ein Forum für politische und Sachfragen. Ihre Art dieses Forum zu verwenden halte ich für falsch und nicht dem ursprünglichen Sinn dieses Forums entsprechend. Weitere Beleidigungen und Unterstellungen, gerne auch in Frageform gekleidet können Sie aber gerne direkt an meine E-Mail-Adresse schicken:
josef.winkler@bundestag.de.
Ich kann Sie dann in den allfälligen Gesprächen mit Schülergruppen über eventuelle Nachteile des Abgeordnetendaseins als Anschauungsmaterial zirkulieren lassen.

Demokratische Grüße aus Berlin
Josef Winkler

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