Frage an Josef Winkler von Martin Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Winkler,
ich habe eine Frage zu einer von ihnen unterschriebenen Pressemitteilung [1] der Grünen bezüglich eines Interviews [2] von Frau Naumann (die LINKE) zum Thema "Petition für Bedingungsloses Grundeinkommen".
Ich finde als gewöhnlicher Mensch den Ton, der in dieser Mitteilung mitschwingt sehr bedenklich. Sie widersprechen dort in der ersten Zeile der Aussage von Frau Naumann, (alle Parteien ausser der LINKEn sind gegen Grundeinkommen) ohne im folgenden den Gegenbeweis anzubringen. Dieser Beweis wäre erbracht, wenn eine der anderen Parteien ebenfalls für eine solche Anhörung wäre. Davon steht in der Pressemitteilung nichts!
Stattdessen wird mit kruden Mitteln versucht, die Frau bzw. die LINKE zu diskreditieren. Ihr wird vorgeworfen, der Arbeit des Petitionsausschusses zu schaden. Warum? Schadet diese Pressemitteilung nicht mehr, als Frau Naumann das jemals könnte? Eine klare Aussage den Grünen, dass sie die Petition stützen und eine Anhörung anstreben hilft der Sache und dem Ausschuss!
Eine solche Krawall-Pressemitteilung hat meiner Meinung nach in einer offenen und intelligenten Demokratie nichts verloren. Gerade die Wähler der Grünen könnten einen differenzierten und zivilisierten Dialog schätzen, wie er zwischen zwei Menschen auf der selben Augenhöhe durchaus üblich ist.
Im Interview sagt Frau Naumann übrigens auf eine Nachfrage betreffend der Position der Grünen explizit:
Neues Deutschland: Selbst die Grünen sind gegen eine öffentliche Anhörung?
Frau Naumann: Es wäre schön, wenn ich mich irren würde."
Vielleicht könnten Sie kurz klarstellen, was mit dieser Pressemitteilung bezweckt wurde, und wie denn ihre persönliche Position und die der Grünen zum Thema Grundeinkommen ist.
mit freundlichen Grüßen
M. Z.
Links:
[1] http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/271/271372.petition_zu_grundeinkommen_vorsitzende_s.html
[2] http://www.neues-deutschland.de/artikel/144149.keine-anhoerung-im-ausschuss.html
Sehr geehrter Herr Zenzes,
Sie finden den Ton einer Pressemitteilung bedenklich. Das ist Ihr gutes Recht.
Ich finde hingegen den Ton angemessen und in der Sache korrekt gewählt.
Ich empfehle Ihnen zur Erweiterung Ihrer Informationen zur Linken-Fraktion auch die Debatte zum Petitionsrecht im Bundestag in der letzten Woche in der 205. Sitzung der laufenden Wahlperiode. Das Protokoll finden sie unter www.bundestag.de
Es ist auch kein Krawall sondern eine schlichte Notwendigkeit Unwahrheiten klarzustellen.
Ich habe unmittelbar nach Kenntnisnahme des angesprochenen Zeitungsartikels im Büro der Abg. Naumann nachfragen lassen, ob Sie dieses Interview autorisiert – also als ihre Interview-Antworten freigegeben hat. Dies wurde bejaht. Damit ist klar, es sollte der Eindruck erweckt werden, in den Fraktionen wäre dieses Thema –der öffentlichen Beratung der GE-Petition schon gesprochen worden worden. Wie kann die Vorsitzende das denn wissen – wenn sie nicht fragt?
Wir haben ja gar keine Sitzungswoche im Moment, das heißt es gab keine Ausschuß-Sitzung, keine Besprechung der Obleute mit der Vorsitzenden und auch sonst soweit ich das recherchiert habe keine Absage an öffentliche Beratungen. Da ich nur für meine Fraktion sprechen kann, habe ich dies in der Pressemitteilung getan. Wenn Fr. Naumann sagt alle außer der Linken lehnten ein Anliegen ab, und ich weiß, daß es schon bei uns nicht zutrifft, brauche ich nicht erst alle Fraktionen abzufragen bevor ich die Unwahrheit, man könnte auch sagen Lüge wenn man „Krawall“ machen wollte, wie Sie mir unterstellen entlarve.
Also ein klarer Fall von Falschaussage der Abg. Naumann um einen billigen politischen Stich zu machen. Ich fände es schlimm, wenn durch diese Äußerungen von Frau Naumann jetzt die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen eine öffentliche Beratung ablehnen würden um die Unwahrheiten der Linken nicht noch zu unterstützen. Für meine Fraktion hatte ich übrigens schon vor Wochen – weit vor der Schwelle von 10.000 Unterschriften eine Berichterstattung beantragt, um sicherzustellen, daß dem Thema im Ausschuß grüne Expertise zuteil werden kann und auch um persönlich noch offene Fragen bei der Regierung abklären lassen zu können.
Der Vollständigkeit halber sei noch folgendes erwähnt, das habe ich auch der Petentin auf Nachfrage so mitgeteilt: Die Obleute aller (!) Fraktionen im Pet.-Ausschuß hatten sich in einer der letzten Sitzungswochen darauf verständigt, Anfang März die bis zur Bundestagswahl letzte öffentliche Beratung von Petitionen durchzuführen um keine Wahlkampfdebatten im Ausschuß zu führen, die den PetentInnen nichts bringt. Auf der Tagesordnung steht dabei u.a. eine Petition zum NPD-Verbot mit mehr als 170.000 Unterschriften – genau wie einige Petitionen die nur ein paar Dutzend oder wenige Hundert MitzeicherInnen haben. Es sind dies zu weit über 90 Prozent einvernehmlich zwischen den Fraktionen vereinbarte Tagesordnungspunkte. Anfang März wäre also zu früh für die GE-Petition, so schnell kommt keine sinnvolle Stellungnahme der Regierung und in der Folge der BerichterstatterInnen zustande.
Zu diesem Zeitpunkt war aber noch nicht bekannt, daß es noch eine Massen-Petition geben wird. Es steht den Obleuten bzw. dem Ausschuß selbstredend frei eine neue Vereinbarung zu treffen.
Meine Auffassung ist, daß eine öffentliche Beratung sein sollte so schnell wie möglich – wenn es bei der o.a. Vereinbarung bleiben sollte, dann allerdings leider erst nach der Wahl. Die Geschäftsordnungsmehrheit liegt im Streitfall bei der Regierung.
Inhaltlich zum Grundeinkommen lesen Sie bitte meine Antwort an Hr. Zottmann.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler