Frage an Josef Winkler von Robert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Winkler,
Sie werden am 25.09.08 in Berlin an einer Podiumsdiskussion des Verbandes Binationaler Familien und der Türkischen Gemeinde teilnehmen und zwar als Vertreter der Grünen. Zu dieser Veranstaltung habe ich mich nach Absprache mit dem Verband Binationaler gleichfalls angemeldet, und zwar als Redakteur des Online-Magazins Recht & Migration (und Anwalt mit fast 20 Jahren Erfahrung im Ausländerrecht). Ich habe im Vorfeld auf die Tagung aufmerksam gemacht und werde danach ausführlich darüber berichten.
Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir über Ihre Antwort vom 29.05.08 hinaus Ihre persönliche Meinung zu den eingeführten Hindernissen beim Ehegattennachzug schildern könnten, damit ich Ihre Argumente in dem geplanten Artikel angemessen berücksichtigen, Ihren Standpunkt korrekt wiedergeben und mich als Zuhörer auf die Podiumsdiskussion vorbereiten kann.
Die tägliche Beratungspraxis zeigt, daß beim Ehegattennachzug vor allem zwei Dinge sehr problematisch sind: Erstens der Nachweis von Sprachkenntnissen vor der Einreise ohne Rücksicht auf die konkrete Situation im Herkunftsland des Ehegatten und ohne Rücksicht auf dessen persönliche Lage. Und zweitens die Möglichkeit für die Ausländerbehörden, deutschen Staatsbürgern bei unzureichendem Einkommen eine Eheführung im Ausland (!) vorschreiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Stuhr
Sehr geehrter Herr Stuhr,
da Sie sich ja auch direkt an mein Büro gewandt haben, ist Ihre Anfrage damit ja beantwortet. Für die mitlesenden Besucher der Seite: Auf meiner Homepage www.josef-winkler.de befinden sich eine Reihe von Zusatzinformationen zum Bereich Familiennachzug von in Deutschland lebenden Ehepartnern.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler