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Josef Winkler
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Frage von Gerd D. •

Frage an Josef Winkler von Gerd D. bezüglich Verbraucherschutz

Lieber Josef,

ein Blick auf ein Foto des Plenarsaal bei der Abstimmung über das Meldegesetz hat mich doch sehr erstaunt (oder auch nicht?). Was ich nicht verstehe ist die Kritik der Opposition. Es war doch bekannt, was zur Abstimmung ansteht. Dann muss man eben zahlreicher erscheinen.
Auf eine Antwort von Dr. Fuchs auf die Frage, was die Regierungskoalition geritten hat, so einen Mumpitz zu veranstalten bin ich genauso gespannt wie auf eine Stellungnahme von Dir.
Ansonsten lade ich Dich wieder zum Kaffee bei Wahlkämpfen vor unserer Haustür ein.

Liebe Grüße
Gerd

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Antwort von
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Lieber Gerd Dutiné,

es gibt gute Gründe, aus denen eine Auskunft aus dem Melderegister im Einzelfall gerechtfertigt sein kann. Aber Werbung und Adreßhandel gehören nicht dazu – schon gar nicht ungefragt. Der ursprüngliche Entwurf für das neue Meldegesetz (dieses ist nötig, weil jetzt der Bund und nicht mehr die Länder für das Melderecht zuständig sind) hatte für das Problem eine gute Lösung: Sollen Daten für Werbung oder Adreßhandel genutzt werden, hätte der oder die Betroffene jedes Mal explizit zustimmen müssen. Kurz vor Abschluß des Gesetzesverfahrens haben CDU/CSU und FDP jedoch im Innenausschuss gegen unsere Stimmen einen Änderungsantrag durchgesetzt, der dieses Prinzip verdrehte: Nun sollte nur noch ein explizierter Widerspruch die Datenweitergabe verhindern. Wenn der Adreßhändler einen Datensatz schon in seinem Bestand hat und diesen abgleichen will, sollte nicht einmal ein solcher Widerspruch möglich sein.
Um es ganz klar zu sagen: Meine Fraktion und ich halten die Klauseln zur Datenweitergabe in der vom Bundestag beschlossenen Reform des Meldegesetzes für katastrophal. Aus diesem Grund haben wir den einschlägigen Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP im Innenausschuß ja abgelehnt. Und aus diesem Grund haben wir auch im Plenum des Bundestages gegen das gesamte Gesetz gestimmt. Da wir bekanntlich in der Opposition sind, haben unsere „Neins“ erwartungsgemäß nicht dazu geführt, daß das Gesetz gestoppt wurde. Zahlreiches Erscheinen hilft nicht, wie haben ja nicht mehr Abgeordnete als die Regierungsfraktionen. Die kommen dann auch zahlreicher und das Ergebnis bleibt gleich. Deshalb wollen wir das Gesetz mit den Stimmen der rot-grün bzw. grün-rot regierten Bundesländer im Bundesrat stoppen. Im Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag können wir dann die untragbare Regelung zur Adressweitergabe wieder in unserem Sinne verändern.

Herzliche Grüße
Josef Winkler

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