Frage an Josef Winkler von Christian W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Winkler,
mit großen Interesse habe ich die BTDS 17/7732 Ihrer Fraktion zu Kenntnis genommen und freue mich, dass Sie unser Land sicherer machen möchten.
In der o.g. Drucksache erwähnen Sie sogenannte "Cop-Killer"-Munition, wie sie hierzulande von Sportschützen verwendet werde. Können Sie eine zitierfähige Quelle nennen, die "Cop-Killer"-Munition von übriger Munition abgrenzt?
Mir ist die Bezeichung derzeit lediglich aus dem Actionfilm "Lethal Weapon 3" bekannt, und ich konnte auch nach kurzer Recherche keine einschlägige Quelle für die Begriffsdefinition ausfindig machen.
Es ist sicherlich auch in Ihrem Interesse, klarzustellen, dass in den Gesetzesvorschlägen Ihrer Fraktion zu einem so hohen Gut wie der Inneren Sicherheit, keine Folklore aus Hollywood Einzug findet. Daher bitte ich Sie, wie oben bereits geschrieben, um Nennung einer geeigneten Quelle.
Vielen Dank und mit den allerherzlichsten Grüßen,
Christian Westphal
Sehr geehrter Herr Westphal,
da Sie hier ganz offensichtliche Unwahrheiten verbreiten, möchte ich noch einmal antworten. Auch wenn ich die Diskussion hier für ausreichend ausgetragen erachte und nicht mehr weiterführen werde.
Sie behaupten, in unserem Gesetzentwurf Drucksache 17/7732 (leicht nachlesbar unter http://dip.bundestag.de/btd/17/077/1707732.pdf ) erwähnten wir „sogenannte ‚Cop-Killer‘-Munition, wie sie hierzulande von Sportschützen verwendet werde“. Fakt ist: Mit keinem Wort findet eine solche Munition Erwähnung. Der Gesetzentwurf befasst sich mit dieser Thematik noch nicht einmal.
In einer Antwort weiter oben schrieb ich: „…Ähnlich ist es bei besonders durchschlagskräftigen Geschossen. Diese heißen umgangssprachlich ja nicht ohne Grund ‚Cop Killer‘, auch weil sie durch Schutzkleidung und durch sonstige physische Deckung schlagen können.“ Das ist doch sehr klar formuliert. Umgangssprachlich werden besonders durchschlagskräftige Geschosse durchaus auch als „Cop Killer“ bezeichnet. Wenn Sie es nicht glauben, bemühen Sie bitte Google.
Josef Winkler