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Josef Winkler
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Frage von Norbert W. •

Frage an Josef Winkler von Norbert W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Winkler,

zu dem von ihrer Fraktion angestrebten Verbotes „kriegswaffenähnlicher“ halbautomatischer Langwaffen habe ich folgende Fragen an Sie:

Als Probleme schildern Sie/ihre Fraktion:
"Der Anschein einer schussbereiten Feuerwaffe spielt zudem im Zusammenhang mit täuschend echt wirkenden, aber objektiv nicht oder nur mittels Federdruck, Gas oder Druckluft schussfähigen Nachbildungen eine Rolle. Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu Polizeieinsätzen gekommen, bei denen die Einsatzkräfte auf zumeist Jugendliche treffen, die im öffentlichen Raum mit solchen Imitaten „spielen“ und nicht sicher einschätzen können, ob es sich um gefährliche Schusswaffen handelt oder nicht. "

Inwieweit löst das Verbot realer Waffen das von ihnen beschriebene Problem der Verwechslungsmöglichkeit mit Imitaten/Spielzeugen ?
Der Polizeibeamte kann auch nach einem Verbot sogenannter Halbautomaten nicht erkennen ob es sich um eine echte Waffe handelt oder nicht.

Wie rechtfertigen Sie das Verbot eines Gegenstandes mit geringer/keiner Deliktrelevanz ?
Laut Kriminalpolizeilicher Statistik (Quelle BKA) hatten wir in der Bundesrepublik innerhalb der letzten zehn Jahre ca. 3500 Tötungsdelikte jährlich, 20% davon Morde nach §211 StGB.
Wie viele davon gehen zu Lasten der von ihnen als so gefährlich erachteten halbautomatischen Langwaffen ?

Warum beinhaltet Ihr Gesetzentwurf nicht die Forderung nach wirksamen Massnahmen zur Reduzierung illegaler Schusswaffen ?
Deren Anzahl wird beim doppelten der legalen Waffen vermutet.
Der Anteil illegaler Waffen an Straftaten wird in Fachkreisen auf >95% geschätzt.
Sehen Sie da gar keinen Handlungsbedarf ?

Norbert Werner
Bippen, Niedersachsen

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Sehr geehrter Herr Werner,

Sie fragen, warum wir ein Verbot von halbautomatischen Schußwaffen fordern, die optisch und in der Handhabung verbotenen, vollautomatischen Kriegswaffen zum Verwechseln ähnlich sind.
Die Antwort darauf finden Sie in aller Ausführlichkeit gleich zu Beginn unseres Gesetzentwurfes:

„Der menschenverachtende Massenmord auf der Insel Utøya im Sommer 2011 hat auf brutale Weise vor Augen geführt, welches Unheil mit halbautomatischen Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind, im Falle eines Missbrauchs angerichtet werden kann. Derartige Waffen dienen in erster Linie dem Zweck, möglichst schnell möglichst viele Schüsse abfeuern zu können und dabei das Gefühl zu vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen. Weder für den Schießsport noch für die Jagd ist diese Art von Schusswaffen erforderlich. Sie bringen keinen sportlichen bzw. jagdbezogenen Mehrwert. Problematisch ist zudem, dass sie mit größeren Magazinen kompatibel sind, deren Verwendung im Schießsport sowie bei der Jagd zwar nicht gestattet ist, die aber ohne Altersbeschränkung freiverkäuflich sind.“

Weiter fragen Sie, warum unser Gesetzentwurf nicht die Forderung nach Maßnahmen zur Reduzierung illegaler Schusswaffen enthält und ob wir da keine Handlungsbedarf sähen. Den sehen wir in der Tat und haben aus diesem Grund dazu schon vielfach Initiativen gestartet, so etwa für ein nationales Waffenregister, welches Ende 2012 nun endlich in Betrieb gehen soll. Auch sehen wir Kürzungen im Personalbereich der Polizei und Sicherheitsbehörden äußerst kritisch. Denn illegale Waffen können nur dann wirksam bekämpft werden, wenn die Behörden mehr als nur vereinzelte Stichproben oder Zufallsfunde machen.
Daß die Bekämpfung von illegalen Waffen eine alles andere als einfach ist, ist aber kein Argument gegen höhere Sicherheitsstandards und Beschränkungen bei legalen Schußwaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Josef Winkler

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