Frage an Josef Neumann von Petra B. bezüglich Soziale Sicherung
Wie stehen Sie zu den Maßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Situation der Betreuungsvereine und der Berufsbetreuer/innen?
Die Vergütung soll nach 12 Jahren erstmalig angehoben werden um 15%.
Es gibt hierzu einen Gesetzesentwurf der großen Koalition im Deutschen Bundestag. Hierzu muss Bundesrat zustimmen.
Unterstützen Sie diesen? Wenn ja, wie? Wenn, nein, warum nicht
Sehr geehrte Frau B.,
in Ihrer Frage nehmen Sie Bezug auf die schwierige wirtschaftliche Situation vieler Betreuungsvereine und fragen nach meiner Haltung zum Gesetzentwurf im Bundestag. Vorweg lege ich Wert auf die Feststellung: Ich weiß Ihr Engagement und Ihren Einsatz zu würdigen. Sie leisten für das Betreuungswesen einen wichtigen Beitrag. Ihre Forderungen nach einer angemessenen finanziellen Unterstützung der Betreuungsvereine unterstützen ich daher; bereits in den vergangenen Haushaltsjahren hat die SPD in NRW dafür gesorgt, dass die Mittel für die Arbeit der Betreuungsvereine erheblich aufgestockt wurden.
Allein in den Jahren 2015 bis 2017 wurden die Mittel für die Betreuungsvereine von € 1.500.000 auf € 4.300.000 erhöht und damit nahezu verdreifacht. Die durchschnittliche Förderung pro Betreuungsverein ist dementsprechend ebenfalls gestiegen, und zwar von € 8.200 auf nunmehr € 25.000 pro Jahr. Nordrhein-Westfalen gehört damit zu den Bundesländern mit der höchsten Förderung pro Verein und wir sind zuversichtlich, dass die Vereine damit eine solide Basis für die Finanzierung ihrer wichtigen Querschnittsarbeit erhalten.
Von den gesetzlich beschriebenen ehrenamtlichen Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine deutlich zu trennen sind allerdings die neben diesen Aufgaben zusätzlich durch die Betreuungsvereine angebotenen eigenen Betreuungen. Sie helfen zwar, Erfahrungen in der Betreuungsführung zu sammeln, um die ehrenamtlichen Betreuer besser beraten und begleiten zu können, sollten aber nicht zum Hauptzweck eines Betreuungsvereins werden und einen Großteil der Mitarbeiter des Vereins für die Durchführung von eigenen Betreuungen binden. Dementsprechend gibt es auch die förderrechtlich notwendige Vorgabe, die Vergütung für die Durchführung eigener Betreuungen nicht dazu zu nutzen, die ehrenamtliche Querschnittsarbeit zu subventionieren. Deshalb sehe ich – offen gesagt – in der Anhebung der Vergütungssätze für berufsmäßig ausgeübte Vereinsbetreuungen auch kein probates Mittel zur Unterstützung der Betreuungsvereine im Bereich der ehrenamtlichen Querschnittsaufgaben.
Dies vorausgeschickt sehe auch ich die Notwendigkeit, das bisherige, aus dem Jahr 2005 stammende Vergütungssystem kritisch zu überprüfen. Die Diskussion über angemessene Vergütungssätze für Betreuerinnen und Betreuer kann aber nicht isoliert ohne eine Qualitäts- und Strukturdebatte des Gesamtsystems geführt werden.
Damit eine solche Strukturdebatte auf einer empirisch belegten Grundlage erfolgen kann, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein umfangreiches Forschungsvorhaben zur Qualität der rechtlichen Betreuung auf den Weg gebracht, das unter anderem auch eine Evaluierung des bisherigen Pauschalvergütungssystems beinhaltet. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden bereits zwei Zwischenberichte erstellt, mit einem endgültigen Abschluss wird Mitte dieses Jahres gerechnet.
Auf der Basis der Ergebnisse aus diesem Forschungsvorhaben des Bundes lässt sich erörtern, wie eine Gesamtreform des Betreuungswesens, auch unter Einbeziehung der Vergütungsfrage für die Berufsbetreuung und der Unterstützung der Betreuungsvereine, vorgenommen werden sollte und welche Initiativen auf Bundesebene dafür erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Neumann