Frage an Josef Neumann von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für die teilweise Beantwortung meiner Frage zum Thema Diätenerhöhung.
Zum teil deshalb, weil Sie in Ihrer Antwort leider nur auf die Rentenansprüche der Abgeortneten nach einer bestimmten Zeit im Landtag eingehen. Natürlich soll die "Arbeit den Mann nähren", aber: Abgeortnete kommen nicht als Abgeortnete auf die Welt! Also, was ist in der Geamtrechnung der Rentenansprüche mit dem Einfluß der Rentenanwartschaften aus der Tätigkeit vor, und ggf. auch nach der Mitgliedschaft im Landtag? Ebenfalls muss man auch ins Kalkül ziehen das ja auch aus den Nebentätigkeiten Rentenanwartschaften erwachsen.
Genauso fehlen Ihre Einlassungen auf meine Hinweise:
1. Rente mit 67 und der Diskussion auf eine noch Längere Lenbensarbeitszeit.
2. Die schlechte Versorgung der "Trümmerfauen".
3. Die Verfall der zu erwartenden Alterbezüge, Rente sowie Krankheit und Pflege, der jungen Arbeitnehmer- und nehmerinnen.
mfg. Peter Bartsch