Frage an Josef Miller von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Miller,
zunächst danke für Ihre Antwort. Inzwischen habe ich auch von Herrn Dr. Bernhard Antwort erhalten:
http://www.kandidatenwatch.de/frage-120-16257--f126516.html#frage126516
Nun würde mich in diesem Zusammenhang noch interessieren, wie unser Betrieb weiter existieren soll, wenn wir nicht gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutztransportverordnung der EU verstoßen wollen.
Die Untersagung der Tötung auf der Weide bedeutet für uns faktisch eine Schlachtsperre auf unbestimmte Zeit - mit der Folge, dass wir die max. zulässigen Großvieheinheiten für Biobetriebe nicht mehr einhalten können und uns empfindliche Sanktionen drohen. Ganz abgesehen davon entfallen jegliche Betriebseinnahmen, während die Futterkosten weiterlaufen. Wer kommt für diese Schäden auf?
Und warum duldet Baden-Württemberg im Gegensatz zu Bayern weiterhin das Töten von ganzjährig im Freiland gehaltenen Rindern auf der Weide?
Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch
Sehr geehrte Frau Pasch,
wie bereits dargestellt, unterstütze ich meinen Kollegen Dr. Bernhard nachdrücklich in seinen Bemühungen, für den von Ihnen geschilderten Fall eine Lösung in Form einer Änderung des geltenden Rechts zu erwirken. Mir ist klar, dass dies kurzfristig für Sie keine Lösung darstellt. Aus diesem Grund schlage ich vor, dass Sie sich an das Amt für Landwirtschaft und Forsten in Traunstein wenden. Herr Dufter (Tel.: 0861 / 7098 123) ist dort der kompetente Ansprechpartner für die Rindermast und Mutterkuhhaltung. Sicher können Sie von den Erfahrungen anderer Betriebe, die in einer ähnlichen Situation wie Sie sind, profitieren und zu einer gangbaren Lösung bis zu der erwarteten Rechtsänderung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Miller