Frage an Josef Miller von Ernst H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Miller,
Ihre Partei hat jahrelang den Anbau von gentechnisch
verändertem Mais gefordert und selbst auf staatseigenen
Betrieben zugelassen. Im Moment wächst dieser Mais im
Landkreis Kitzingen. Die Auswirkungen für die Imker, sowie
die Wirkungen auf die konventionelle wie auch die biologische
Landwirtschaft sind ja allgemein bekannt.
Ihr Parteifreund, Bundesminister Horst Seehofer, muss nun
zu dem von ihm genehmigten Genmais MON 810 stehen.
Am Donnerstag, 28. August 2008, wurde er in München, vor dem
Hofbräukeller, aufgefordert für oder gegen ein Verbot zu stimmen und einen Maiskolben in eine der beiden Schalen einer großen Abstimmungswaage zu legen. Seehofer wich zur Seite aus und
legte sich also nicht auf ein Für oder Wider beim Genmais fest.
(Quellen: https://www.campact.de/gentec/tour08/film und
http://www.campact.de/gentec/tour08/blog )
Die Frage ist nun: was passiert mit dem Genmais nach der Ernte,
also welcher Verwendung wird er zugeführt?
Als jemand, der "mit Kühen aufgewachsen ist", weiß ich, dass
bei uns Mais in erster Linie an Rinder verfüttert wird. Geschieht das mit dem MON 810, so nehmen die Tiere das in der Pflanze
gebildete Gift mit auf.
Hier ergibt sich also die 2. Frage: Bestehen Vorschriften über
zulässige Höchstmengen dieses Gifts für Milch bzw. für Rindfleisch, vergleichbar mit der für alle Lebensmittel geltenden
Aflatoxin - Verordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Hümmer
Sehr geehrter Herr Hümmer,
der in Bayern angebaute Mais ist EU-weit zum Anbau und zur Verfütterung zugelassen. Der gentechnisch veränderte Mais aus staatlichen Versuchen wird über Biogasanlagen verwertet. Der von privaten Landwirten angebaute gentechnisch veränderte Mais wird vermutlich verfüttert. Eine Meldepflicht hierzu gibt es nicht.
Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen müssen sicher sein und dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben - sonst dürfen sie nicht zugelassen werden. Ein absoluter Sicherheitsbeweis ist bei komplex zusammengesetzten Lebensmitteln kaum möglich. Voraussetzung dafür, dass ein GVO-Lebensmittel zugelassen werden kann, ist: Es muss genau so sicher sein wie ein konventionelles Vergleichsprodukt. Nach den in allen EU-Staaten gültigen Gesetzen wird eine Zulassung für ein GVO-Lebensmittel nur dann erteilt,
· wenn genügend wissenschaftliche Daten vorhanden sind, um die Sicherheit des betreffendes Produkts zu bewerten;
· wenn auf Grundlage dieser Daten und nach dem derzeitigen Stand des Wissens das GVO-Lebensmittel als genau so sicher und gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt werden kann wie ein vergleichbares konventionelles Produkt;
· wenn der Antragsteller ein Verfahren zur Verfügung stellt, mit dem der jeweilige gentechnisch veränderte Organismus (GVO) jederzeit nachgewiesen und identifiziert werden kann.
Würden also Sicherheitsbedenken bestehen, könnte die gentechnisch veränderte Pflanze nicht zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Miller