Frage an Josef Miller von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Miller,
wir sind Mutterkuhhalter und durften bis vor zwei Jahren die unsere Schlachttiere auf der Weide schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür inkl. Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst letztes Jahr gemacht habe.
Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschuss in einer Fanganlage) nicht mehr möglich, da durch einen hohen Juristen des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.
Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes. Wer das nicht will, kann seine Tiere nicht mehr vermarkten.
Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.
Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in Baden-Württemberg bisher nicht untersagt - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Also wieder einmal ein typischer bayerischer Alleingang?
Wie stehen Sie als bayer. Landwirtschaftsminister zu dieser Thematik? Was werden Sie tun, um den bayerischen Mutterkuhhaltern und damit auch deren Tieren zu helfen?
Mit freundlichen Grüßen
C. Pasch
Sehr geehrte Frau Pasch,
in der Tat zeigen Sie mit Ihrer Frage eine äußerst unbefriedigende Situation auf. Die geschilderten Probleme sind für mich nachvollziehbar. Ich stimme Ihren Bedenken bzgl. der Belastungen der nahezu wilden Rinder beim Fang voll zu.
Leider hat die EU in ihrem Hygienepaket den von Ihnen geschilderten Fall nicht berücksichtigt. Demnach müssen Sie nach den einschlägigen Rechtsvorschriften Ihre Rinder lebend an einen zugelassenen Schlachtbetrieb bringen und dort schlachten lassen. Wie Ihnen bekannt ist, liegt die Zuständigkeit für Ihr genanntes Problem beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Nach meinem Kenntnisstand hat sich bereits mein Kollege, Herr Staatsminister Dr. Bernhard, massiv auf Bundesebene dafür eingesetzt, Regelungen zu schaffen, die es Mutterkuhhaltern wieder ermöglichen, besonders extensiv gehaltene Rinder auf der Weide mittels Kugelschuss zu töten und danach in einen zugelassenen Betrieb zur weiteren Bearbeitung zu verbringen. Ich kann Ihnen versichern, ich werde meine Kollegen in den Ländern mit Nachdruck bitten, die notwendige Änderung der EU-Hygieneverordnung zu unterstützen.
Mit freundliche Grüßen
Josef Miller
Staatsminister