Frage an Josef Miller von Birgitta G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Miller,
wie beurteilen Sie die Notwendigkeit gegen die Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern zu impfen?
Wie realistisch sehen Sie die Aussichten, dass wir in Zeiten des Klimawandels mit weiteren Erregern "fertig" werden (Vektorinfektionen) - OHNE dabei die Tiergesundheit, die Gesundheit der VerbraucherInnen und die unserer Umwelt zu schädigen?
Ich sehe es als bedenklich an, dass Impfmittel, die durch die Trägersubstanzen mit Schwermetallen belastet sind, noch als BIO gelten
und dadurch VerbraucherInnen in die Irre geführt werden, denn mit dem Kauf von BIO-Produkten möchte ich auch sicherstellen, dass ich z.B. keinen Beitrag leiste zur Gewässerverunreinigung mit Antibiotika oder Schwermetallen. Dafür ist doch BIO in den Gründertagen angetreten?
WIe beurteilen Sie diesen Zusammenhang?
Sollten wir nicht ehrlicher mit BIO umgehen und die Tatsachen beim Namen nennen?
Sollten wir nicht andere medizinische Behandlungsmethoden einführen, die nicht nur wirksam, sondern auch umweltverträglich sind?
Vielen DANK für Ihre Antworten!
Mit den besten Grüßen
Birgitta Grießer
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wird nicht überall kritiklos akzeptiert. Viele Landwirte fragen sich, warum der Staat eine Impfung vorschreibt, statt die Entscheidung den Tierbesitzern zu überlassen.
Der Beschluss zur Durchführung der flächendeckenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Deutschland beruht auf Bundesrecht und wurde angesichts der erheblichen Leiden und Schäden, die die Erkrankung bei Rindern und Schafen verursacht, gefällt. Ziel ist eine umgehende Eindämmung der Tierseuche, weshalb eine Durchimpfungsrate von möglichst 80 % der empfänglichen Tiere angestrebt wird. Dadurch sollen nicht zuletzt auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten geschützt werden. Das ist nur durch eine verpflichtende Impfung zu erreichen. Wegen des rasanten Verlaufes der Tierseuche im Jahre 2007 war rasches Handeln angezeigt. Die Fachleute betrachten die Impfung unter den gegebenen Umständen als das Mittel der Wahl zur Bekämpfung. Bund und Länder haben unverzüglich die Impfstoffbestellung und –Verteilung organisiert. Der Freistaat hat die notwendigen Mittel schnell und unbürokratisch bereitgestellt.
Die verwendeten Impfstoffe sind nach den bisherigen Erfahrungen (flächendeckende Impfung in Schleswig-Holstein und NRW, Feldversuch in Mecklenburg-Vorpommern) gut verträglich. Zwischenzeitlich haben alle Hersteller für die in Deutschland verwendeten Impfstoffe eine EU-Zulassung bei der Europäischen Zulassungsbehörde beantragt. Eine Beeinträchtigung des Verbraucherschutzes durch Produkte geimpfter Tiere ist nicht gegeben. Wartezeiten auf Milch und Fleisch bestehen nach Angaben des Friedrich-Löffler-Institutes nicht.
Nach der EG-Öko-Verordnung gilt für die Verwendung von Tierarzneimitteln der Grundsatz, dass phytopharmazeutische Erzeugnisse und homöopathische Erzeugnisse den chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln und Antibiotika vorzuziehen sind. Erst wenn mit den genannten Mitteln eine Krankheit oder Verletzung nicht wirksam behandelt werden kann oder die Behandlung zur Vermeidung von Leiden und Qualen des Tieres erforderlich ist, dürfen in Verantwortung des Tierarztes chemisch-synthetische Präparate oder Antibiotika verabreicht werden. Üblicherweise gilt dann jedoch die doppelte Wartezeit.
Im Ökologischen Landbau ist die vorbeugende Anwendung chemisch-synthetischer Produkte und Antibiotika verboten.