Frage von Sieghard W. • 07.04.2025
Fällt Kapitalertragssteuer (KAPEST) an in folgendem Fall?
Vor Ende 2009 gekaufte Aktien unterliegen ab 2010 nicht der KAPEST, sofern bei Verkauf Kursgewinne generiert werden. Manche Aktiengesellschaften haben nach 2009 Ausgliederungen vorgenommen. Es entstand folglich eine neue AG; basierend auf der Mutter-AG. (Beispiel Novartis & Sandoz, aber auch andere!)
Ein weiterer Verkauf der ausgegliederten AG-Papiere bei generiertem Gewinn sollte ebenfalls frei von Kapitalertragssteuer sein?