Was denken Sie über das Frauenstatut Ihrer Partei?
Sehr geehrter Herr Wagner,
ich interessiere mich sehr für das Frauenstatut von Bündnis 90/Die Grünen, das ein Alleinstellungsmerkmal Ihrer Partei ist. Deshalb hoffe ich, dass Sie mir ein paar Fragen dazu beantworten können.
- Braucht es aus Ihrer Sicht das Frauenstatut auch heute noch, Jahrzehnte nach seiner ersten Fassung? Womit begründen Sie Ihre Meinung?
- Inwiefern zeigt sich die Ideen des Frauenstatuts auch in der restlichen Parteiorganisation?
- Fühlen Sie sich durch das Statut benachteiligt? Wie schätzen Sie die Meinungen anderer männlicher Parteimitglieder dazu ein?
Mit freundlichen Grüßen,
Lina S.
Sehr geehrte Frau. S.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, sie sich selbst so definieren. Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von uns: Trans*, inter und nicht-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu achten und zu stärken. Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen, wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen die ungeraden Plätze vorbehalten sind.
Für die Strukturen in der restlichen Parteiorganisation gib es den sog. Frauenrat. Der Frauenrat beschließt über die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen. Er koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Er entwickelt und plant gemeinsame politische Initiativen. Er berät den Bundesvorstand und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Bundesversammlung an ihn delegiert. Der Frauenrat kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Bundesfrauenstatuts.
Außerdem gibt es in der Bundesgeschäftsstelle ein Frauenreferat. Hierzu stellt der Bundesvorstand eine Frauenreferentin ein. Das Bundesfrauenreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand und den frauenpolitischen Gremien Maßnahmen, die zur politisch und satzungsmäßig angestrebten Verbesserung der Situation von Frauen innerhalb der Partei und in der Gesellschaft beitragen.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches Ziel von uns Grünen mit dem ich mich selbst auch vollkommen identifiziere. Ich selbst empfinde das Frauenstatut nicht als Nachteil, ganz im Gegenteil empfinde ich es als einen sehr positiven Aspekt unserer Partei mit großem Vorbildcharakter. Auch in der heutigen vermeintlich modernen und offenen Gesellschaft ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und geschichtlicher Vielfalt noch kein Selbstverständnis. Wie es sich auch schon beispielhaft an den vertreten Parteien im Bundestag zeigt, liegt der Frauenanteil immer noch lediglich bei 34,7 Prozent, weshalb es (leider) immer noch notwendig zu diesem Thema durch unser Frauenstatut klar Stellung zu beziehen. Hiervon betroffen ist natürlich nicht nur die Politik, sondern nahezu alle Lebensbereiche.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wagner