
(...) Aufgrund gemeinsamer tarifvertraglicher Regelungen der Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und der DGB-Gewerkschaften gibt es seit einem Jahr zudem eine branchenbezogene, tarifliche Untergrenze für die Entlohnung von Zeitarbeitern. Die Tarifvertragsparteien haben zudem einen Mechanismus gefunden, der einen klugen Ausgleich zwischen dem Interesse der Beschäftigten an steigender Entlohnung und dem Interesse der Arbeitgeber, Zeitarbeit als Jobmotor am Laufen zu halten schafft. Die Anpassung an die Löhne anderer im Entleihunternehmen Beschäftigter erfolgt nun schrittweise und nach bestimmten Fristen. (...)