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Johannes Vogel
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Frage von karl-heinz r. •

Wird bei der Neufassung des SGB II/SGB 12 grundsicherung im Alter die zuverdienstmöglichkeit für grundsicherungsbezieher im Alter endlich erhöht ❓

Bis dato ist es so geregelt das Empfänger von Grundsicherung im Alter so gut wie nichts dazu verdienen dürfen. Ich würde mir wünschen wenn sich das demnächst ändern wird ❗❗❗

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, mich erreicht täglich eine Vielzahl an Anfragen, weshalb es vereinzelt zu Verzögerungen kommen kann.

Im Rahmen der Bürgergeldreform wurden die Hinzuverdienstmöglichketen für Grundsicherungsempfänger im Alter nicht verändert. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, dass wir am Arbeitsmarkt Anreize setzen, die es für alle Menschen attraktiv machen einer Beschäftigung nachzugehen. Grundsätzlich können Sie deshalb so viel hinzuverdienen, wie Sie wollen. Allerdings hat der Hinzuverdienst auch eine Auswirkungen auf die Höhe der Grundsicherung. Das ist in einem Sozialstaat ein Gebot der Fairness. Wie sich aus § 82 SGB XII ergibt, werden 30 % des Brutto-Hinzuverdienstes abgezogen, maximal jedoch die Hälfte des Eckregelsatzes.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel

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