Guten Tag, im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse habe ich noch nicht erkannt, inwieweit die Maßnahmen auch für den Fall von Wohngebäuden mit elektrischer Nachtspeicherheizung wirken können
Sehr geehrter Herr Vogel,
aktuell ist in den Maßnahmen für die Energiepreisbremse für Privatverbraucher ja immer nur von einer Deckelung des Gaspreises bzw. einer Sicherung eines Grundgasverbrauches zu einem "vernünftigen" Preis die Rede. Ich frage mich deshalb, ob der nicht unerhebliche Anteil an Wohnungen mit elektrischer Nachtspeicherheizung bei den Überlegungen außen vor geblieben ist oder verlässt man sich auf die Auflösung der merit-order Kopplung der Preise ?. Vielleicht haben Sie mehr Information hierzu
P.S. Da es keinen FDP - Abgeordneten aus meinem Wahlkreis Unna I gibt, sind Sie nun das "Opfer" meiner Frage
mfg Rainer I.
Sehr geehrter Herr I.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, mich erreicht täglich eine Vielzahl an Anfragen, weshalb es vereinzelt zu Verzögerungen kommen kann.
Ich kann Ihren Unmut über die gestiegenen Energiekosten gut verstehen. Im letzten Jahr standen wir alle vor einer Ausnahmesituation, die viel Pragmatismus erfordert hat. Uns Freien Demokraten war klar, dass wir niemand mit den gestiegenen Energiekosten alleine lassen dürfen. Deshalb haben wir in mehreren Schritten umfassende Entlastungspakete geschnürt. Wir haben zum Beispiel die Entlastung bei Gas- und Strompreisen für alle Unternehmen und Haushalte und den Härtefallfonds für die in Bundeszuständigkeit liegenden Dienstleister auf den Weg gebracht. In einem weiteren Schritt haben wir dann auch die von Ihnen angesprochenen elektrischen Nachtspeichereinrichtungen in das Entlastungspaket mit einbezogen. Das war ein notwendiger und richtiger Schritt, um Menschen wie Sie, die eine elektrische Nachtspeicherheizung betreiben, zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel