Frage an Johannes Vogel von Herbert D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie nehmen zu folgenden Themen im Forum des Solar-Programms wie folgt Stellung:
• Was können wir und was sollte die Regierung tun, damit die Anliegen und Lebensrealität von Solo- und Kleinstunternehmer stärker im Regierungshandeln berücksichtigt wird? - und mehr Themen.
Ich frage:
Warum werden kleine Unternehmen in der Rechtsform einer Juristischen Person vom § 335 HGB (Veröffentlichungspflicht von Bilanzen im Bundesanzeiger) so geknebelt?Kosten für Steuerberater, Kosten für die Veröffentlichung, alles muß aus dem Schinken des Inhabers oder Gesellschaftergeschäftsführers heraus. Sollten nicht KMU von dieser Pflicht auf eine Freiwilligkeit heruntergefahren werden?
Sehr geehrter Herr Dirksen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wir Freie Demokraten setzen uns sehr für die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen ein, denn sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und damit Motor für Wohlstand, Innovation und Arbeitsplätze.
Die Offenlegung in § 325 HGB muss jedoch auch im Zusammenhang mit den Haftungsbeschränkungen bei Kapitalgesellschaften gesehen werden. In Bezug auf kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften enthält § 326 HGB bereits größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung.
Nichtsdestotrotz haben wir uns auch in der Corona-Pandemie dafür eingesetzt, Belastungen der steuerpflichtigen Unternehmen und ihrer Steuerberater effektiv zu mindern. So haben wir uns im Januar im Rahmen des § 325 Abs. 1a HGB für eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni eingesetzt. Die Erleichterung im Ordnungsgeldverfahren vor dem 1. März 2021 war aus unserer Sicht nicht ausreichend.
Weitere Informationen können Sie gerne unserem Wahlprogramm entnehmen: https://www.fdp.de/position/mittelstand.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel