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Johannes Vogel
FDP
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Frage von Lukas N. •

Frage an Johannes Vogel von Lukas N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Vogel,

während der aktuellen Covid-19-Pandemie stehen gerade die armen Menschen in unserem Land aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, des Ausfalls von Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, des Mehrbedarfs für angemessene Schutzkleidung und der eingeschränkten Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstischen vor besonderen finanziellen Herausforderungen.

1) Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu der von mehreren Seiten erhobenen Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze temporär um 100€ zu erhöhen?

2) Werden Sie sich ggf. im Rahmen Ihrer Ausschusstätigkeit für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ninow,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die FDP-Bundestagsfraktion und auch ich ganz persönlich betrachten mit Sorge, dass für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen bewährte Strategien zur Bewältigung ihrer Alltagssituation durch die krisenbedingten Maßnahmen ganz oder teilweise weggefallen sind. So machen es die Restriktionen und empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen im öffentlichen Leben besonders mobilitätseingeschränkten Personengruppen schwerer, günstige Geschäfte zu erreichen, oder Preisvergleiche in verschiedenen Läden durchzuführen. Durch die Verhängung von Kontakt- bzw. teilweise auch Ausgangssperren wurde der individuelle Radius noch weiter begrenzt, wodurch viele im nächsten statt im günstigsten Supermarkt einkaufen müssen und möglicherweise auch ohne zu „Hamstern“ darauf angewiesen sind, größere Mengen als sonst auf einmal einkaufen zu müssen. Auch Preissteigerungen von Lebensmitteln wurden verzeichnet. Zusätzlich ist von höheren Ausgaben für bestimmte Hygieneartikel und für Atemschutzmasken auszugehen, deren Anwendung und Tragen in allen Ländern nun Pflicht ist.

Es kommen aber noch weitere Mehrbedarfe hinzu. So macht uns das Kinderhilfswerk darauf aufmerksam, dass in zahlreichen Familien die Mittel für das Lernen zu Hause fehlen. Hierzu gehören Übungsbücher und weitere Materialien, aber auch finanzielle Mittel für Lernplattformen und Online-Nachhilfeunterricht, nachdem jetzt Angebote wie die Hausaufgabenbetreuung weggefallen sind. Wo schwierige soziale Verhältnisse hinzukommen, drohen Kinder in den Wochen der Schulschließung abgehängt zu werden, insbesondere wenn es nach Wiederöffnung der Schule in einem höheren Lerntempo weitergeht. Der Unterricht zu Hause und eine förderliche Lernumgebung müssen gerade für Kinder aus sozial schwächeren Haushalten unterstützt werden, um die Folgen der Schulschließungen abzufedern. Denn nach wie vor sind noch viele Schulen geschlossen und es wird noch etwas dauern, bis ein normal geregelter Schulablauf wieder stattfinden kann. Die erforderliche Beschaffung von Materialien und der Zugang zu in Teilen kostenpflichtigen digitalen Lernangeboten darf deshalb nicht am Geld scheitern. Die Bundesregierung hat nach langem Zögern beschlossen, dass bedürftige Kinder finanzielle Mittel von 150 Euro pro Kind bekommen sollen, um fehlende Geräte für den Zugang zum Online-Unterricht erwerben zu können. Dieser Schritt kommt deutlich zu spät.

Wir Freie Demokraten haben schon zu Beginn der Krise gefordert, aufgrund der beschriebenen Lage, und der damit einhergehenden angeratenen bzw. angeordneten Maßnahmen, für drei Personengruppen – neben Eltern und ihren Kinder im Grundsicherungsbezug auch Menschen mit Behinderung im Sozialhilfebezug sowie Menschen im Bezug der Grundsicherung im Alter – eine finanzielle Unterstützung durch die sogenannte Mehrbedarfsregelung (§21 (6) SGB II) festzusetzen und damit eine unkomplizierte und befristete finanzielle Unterstützung für diese Personengruppen zu fordern.

Aufgrund der genannten finanziellen Mehrbedarfe fordert die FDP-Bundestagsfraktion eine zeitlich begrenzte Erhöhung der finanziellen Mittel über die Mehrbedarfsregelung in Höhe von 15 Prozent des Regelsatzes für Paare und ihre Kindern und um 20 Prozent des Regelsatzes für Alleinerziehende und ihre Kinder.

Die Leistungen für Beziehern der Grundsicherung im Alter, bzw. für die Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (Menschen mit Behinderung), sollen ebenfalls um 15 Prozent des Regelsatzes über die Mehrbedarfsregelung zeitlich befristet erhöht werden, um den besonderen Umständen gerecht zu werden und die Sicherstellung ihrer persönlichen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel

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