Frage an Johannes Vogel von Juergen V. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vogel,
meine Fragen beziehen sich auf die Gesetzgebung von SPD/Grünen und CDU/FDP zu Rente mit 67 und dem Ausscheiden des Ex Bundespräsidenten Wulff im Alter von 50 schon nach 1 Jahr im Amt und vergütet mit 217.000 Euro "Ehrensold" und zudem noch lebenslang gezahlt wird.
Wie kann es zu solch einer Rundum- Versorgung durch den Bundestag kommen, wenn gleichzeitig Arbeiter nach 48 Jahren harter Arbeit und Rentenbeiträgen nach ihren Gesetzen in die Grundsicherung gehen müssen und zudem auch noch die private Altersvorsorgung (z.B. Riester Rente) angerechnet wird?
Ist dies nicht ein Beispiel dafür, weshalb sich immer mehr Menschen von der Politik abwenden?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
J. V.
Sehr geehrter Herr Vanselow,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Dass Christian Wulff bereits nach verhältnismäßig kurzer Zeit von seinem Amt als Bundespräsidenten zurückgetreten ist, stellt eine Ausnahme dar. Die Höhe des Ehrensolds deshalb von der Dauer der Amtszeit abhängig zu machen, sehe ich kritisch. Schließlich übernimmt der Bundespräsident eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sollte er diese nicht mehr wahrnehmen können, muss er bedingungslos zurücktreten können.
Allerdings könnte man darüber nachdenken, eine Reform des Ehrensolds dahin gehend zu betreiben, dass eine tatsächliche Altersversorgung vorliegen würde und nicht anderes. Der Ehrensold könnte dann erst mit dem Rentenalter relevant werden und nicht vorher.
Was die Anrechnung von privater Vorsorge auf die Grundsicherung angeht, sind wir uns im Kern einig: Wir müssen durch Freibeträge in der Grundsicherung sicherstellen, dass sich private Altersvorsorge auch bei einem kleinem Einkommen lohnt: Wer auch nur einen Euro privat vorgesorgt hat, muss immer mehr bekommen als jemand, der das nicht getan hat, und mehr als die Grundsicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Vogel