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Frage von Manfred B. •

Frage an Johannes Vogel von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Vogel,

in einer Antwort vom 18.7. erklärten Sie folgendes:

"Das sogenannte Workfare-Konzept halte ich für höchst problematisch. Denn das Existenzminimum aus Artikel 1 des Grundgesetzes ist bedingungslos. Workfare bedeutet jedoch streng genommen, dass eine Pflicht zu Arbeit besteht. Insofern halte ich das Konzept für unvereinbar mit dem Grundgesetz".

Wenn ich nun unsere HartzIV-Gesetzgebung betrachte, besteht jedoch eben diese Pflicht zur Arbeit. Wer selbst die unsinnigsten Arbeiten und einhergehend Dumpinglohn nicht annnimmt, wird sanktioniert. Ich kann jedoch nicht erkennen, dass Sie und die Regierung den Sanktionsparagraphen abschaffen wollen.

Insofern verstösst HartzIV gegen das Grundgesetz, oder wollen Sie das bestreiten? (Da ich hier feststellen muss, dass Sie kritischen Fragen gerne ausweichen, möchte ich gleich noch betonen: keine Antwort ist auch ein Antwort).

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger

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Sehr geehrter Herr Burger,

ich bin davon überzeugt, dass unsere Grundsicherung (Hartz IV) nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Wer unzumutbare Arbeit ablehnt, muss nach Gesetz auch keine Sanktionen befürchten. Auch bin ich nicht davon überzeugt, dass die Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) abgeschafft werden sollten. Sanktionen dienen legitimerweise dazu, Pflichtverletzungen wie etwa Meldeversäumnissen zu ahnden, sind zeitlich begrenzt und können durch ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen abgefedert werden. Im Übrigen haben über 95 Prozent aller Grundsicherungsempfänger gar nichts mit Sanktionen zu tun, weil sie nie welche erhalten.

Eine Parallele zwischen dem Workfare-Konzept und den Sanktionsregeln in der Grundsicherung sehe ich ebenfalls nicht. Das Workfare-Konzept, das aus den USA stammt, macht Arbeit ja zur Voraussetzung für den Transferbezug. Kurz: Geld gibt es nur im Tausch gegen Arbeit. Hier liegt gerade der entscheidende Unterschied zu unserem System. Hartz IV ist nämlich eine Grundsicherung, die es allen, die ein zu geringes oder gar kein Einkommen haben, ermöglichen soll, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Bei diesem System wird lediglich von jedem gefordert, seinen Anteil dazu beizutragen, nicht mehr auf diese Hilfe angewiesen zu sein. Im Gegensatz zum Worfare-Konzept ist die Gegenleistung also nicht Arbeit, sondern die Bereitschaft, die Hilfsbedürftigkeit so schnell wie möglich wieder zu beenden. Das halte ich für fair!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Vogel

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