Was werden Sie für pflegende Angehörige tun? Und wie sieht es aus mit Wohnraum für behinderte Menschen. Wohlgemerkt behinderte, nicht Senioren!
Sehr geehrte Frau Heppe,
eine Erleichterung für die pflegenden Angehörige haben wir bereits durch die im Juni dieses Jahres beschlossene Pflegereform festgelegt. Z.B. die Finanzierung von Kurzzeitpflege wird dadurch verbessert. Das ist ein wichtiges Angebot, um pflegende Angehörige zu entlasten. Deshalb war es für uns zentral, dafür eine tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Nur dann werden Anbieter auch zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen und -plätze schaffen. Viele pflegende Angehörige werden bei der Entscheidung für einen Umzug der pflegebedürftigen Person in ein Pflegeheim mit den damit verbundenen Pflegeheimkosten konfrontiert. Dies kann gerade für Seniorinnen und Senioren mit geringer Rente eine große finanzielle Belastung darstellen. Deswegen haben wir beschlossen, dass bei den pflegebedürftigen Personen, die schon länger in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, Teile des selbst zu finanzierenden Eigenanteils von den Pflegekassen übernommen werden.
Wir wollen für die pflegenden Angehörige jedoch natürlich viel mehr tun. Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten bei den Renten werden wir gerechter behandeln. Langjährige Pflege von Familienmitgliedern darf sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und die eigene Altersarmut bedeuten. Unser Ziel ist mehr Solidarität und Respekt vor dieser schweren Aufgabe auch gesetzlich zu verankern. Auch unser Modell der Familienpflegezeit sollte weiterhelfen. Wer Angehörige pflegt, soll dabei unterstützt werden, die Pflege mit Erwerbsarbeit zu kombinieren. Das bedeutet: 15 Monate Anspruch auf Unterstützung (Lohnersatz) bei einer Arbeitszeitreduzierung für jeden nahen Angehörigen ab Pflegegrad 2, auf mehrere Pflegepersonen aufteilbar mit einer Mindestarbeitszeit von 15 bis 20 Stunden. Dynamisierung der Leistung in der ambulanten Pflege halten wir nach wie vor für sehr wünschenswert und werden weiter daran arbeiten.
Seinen Wohnort frei zu wählen, ist wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wir setzen uns dafür ein, dass der große Mangel an barrierefreiem bzw. allgemein zugänglichem Wohnraum behoben und die barrierefreie Erschließung von Gebäuden und die barrierefreie Ausstattung von Wohnungen durch eine Koppelung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus an eine hinreichend barrierefreie Ausgestaltung gewährleistet werden. Die Verfügbarkeit von barrierefreiem Wohnraum ist Voraussetzung, um das Wunsch- und Wahlrecht zu verwirklichen. Kommt ein Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen in Betracht und ist gewünscht, sollte dies ermöglicht werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Johannes Schraps