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Johannes Schraps
SPD
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Frage von Christoph B. •

Frage an Johannes Schraps von Christoph B. bezüglich Energie

Lieber Johannes,

gern möchte ich von dir wissen, wie du zur CO2-Steuer stehst bzw. zu ihrer aktuellen Ausgestaltung? Diese ist für Menschen auf dem Land de facto eine Strafsteuer auf ihren Wohnsitz. Machen wir das beispielhaft am Raum Katlenburg-Lindau fest: Einen Bahnhof haben die wenigsten Orte, Busse fahren am Wochenende nicht, die Radwege sind zum Teil in einem sehr schlechten Zustand (oder existieren gar nicht) und die Fahrradmitnahme im Zug kostet immer noch unzeitgemäße 4,60€. Seit die CO2-Steuer eingeführt worden ist, hat sich an den beschriebenen Mängeln nichts (!) geändert.

Findest du daher nicht auch, dass man den Menschen erst Alternativen zum herkömmlichen Auto anbieten muss und sich danach an die Verteuerung fossiler Brennstoffe machen kann? Denn nur wo Alternativen bestehen, kann man durch Steuern oder andere Maßnahmen eine Lenkungswirkung erzielen und Frust beim Bürger vermeiden.

Beste Grüße
Christoph

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Antwort von
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Lieber Christoph,

herzlichen Dank für Deine Anfrage. Ich stimme Dir vollkommen zu: Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie auf dem Lande leben.

Um unseren Kindern sowie Enkelinnen und Enkeln einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen, müssen wir die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Darum haben wir uns zum Ziel gesetzt, in Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral zu sein. Dieses Ziel haben wir gesetzlich festgeschrieben. Um eine Erhöhung des CO2-Preises kommen wir dabei einfach nicht drum herum. Wir haben jedoch den Anspruch, dass der damit einhergehende Wandel für alle gut funktioniert. Klimaschutz darf bestehende Ungerechtigkeiten nicht vertiefen und keine neuen schaffen. Der Zweck des Preises ist es, Anreize zu setzen: Statt klimaschädliche Brennstoffe zu verwenden sollen klimafreundlichere Alternativen verstärkt genutzt werden. Doch - und da gebe ich Dir recht - dabei muss es Alternativen geben. Wer normal verdient und beruflich und privat mobil sein muss, wo kein öffentlicher Nahverkehr ist, hat sie derzeit häufig noch nicht.

Aus unserer Sicht ist der CO2-Preis ein wichtiges Instrument, aber eben nur eines unter mehreren. Der Preispfad, der im Konsens zwischen den verschiedenen Parteien inklusive Bündnis 90/Die Grünen Ende 2019 vereinbart wurde, sorgt dafür, dass alle beim Umstieg mitmachen können und eben gerade nicht kurzfristig finanziell überfordert werden. Denn die erstmal vereinbarte CO2-Preiserhöhung ist noch zu schaffen. Die Grünen und Teile der CDU wollen aber von dem gemeinsam vereinbarten Preispfad abweichen und schon ab 2023 einen CO2-Preis von 60 Euro pro Tonne. Die Rede ist zugleich von einem Energiegeld pro Kopf von 75 Euro, wobei ungeklärt ist, wie dieses finanziert werden soll. Zunächst einmal würde Benzin schon 2023 um zusätzliche 7 Cent pro Liter im Vergleich zum beschlossenen Preispfad teurer. Wird der CO2-Preis zu schnell auf ein zu hohes Niveau erhöht, so hat er keine Lenkungswirkung, sondern wirkt, wie Du es richtig sagst, als Bestrafung einer Lebensweise.

Im Gegenzug zum CO2-Preis sorgen wir für sozialen Ausgleich, damit auch Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen die Umstellung bewältigen können. Dazu gehört die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, die Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern mit langen Arbeitswegen über die Pendlerpauschale bzw. eine Mobilitätsprämie und die Kaufprämie für Elektroautos. Wir stärken außerdem das Angebot an Bussen und Bahnen, fördern Elektromobilität, investieren massiv in die Verkehrsinfrastruktur und sorgen dafür, dass neue Verkehrswege schneller gebaut werden. Damit der Bund mehr Geld in den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr investieren kann, haben wir das Grundgesetz geändert. Seit 2021 steht den Gemeinden jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ab 2025 werden diese Mittel noch einmal auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Danach steigen sie Jahr für Jahr um 1,8 Prozent. Damit schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden. Auch die Digitalisierung gibt der Mobilität völlig neue Möglichkeiten. Neue Mobilitätsformen, wie Carsharing oder Pooling-Dienste, die automatisch Fahrgemeinschaften zwischen Fahrgästen mit ähnlichem Fahrtziel bilden, erleichtern die Mobilität ohne eigenes Auto. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes haben wir für diese Angebote einen klaren Rechtsrahmen geschaffen, der für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Verkehrsarten sorgt. So wird Mobilität flexibler und bürgerfreundlicher, ohne dass neue Angebote zulasten der Beschäftigten und des etablierten ÖPNV gehen.

Unser Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, erfordert Anstrengungen sowohl vom Staat als auch von den Unternehmen sowie von den Bürgerinnen und Bürgern. Wir sind uns aber zuversichtlich, dass der Wandel effektiv und sozial gestaltet werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position darlegen und ich möchte mich nochmal für die späte Rückmeldung entschuldigen und bedanke mich nochmals herzlich dafür, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Johannes

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