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Johannes Schraps
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Frage von Bernd S. •

Frage an Johannes Schraps von Bernd S. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Schraps,

ich bin gesetzlicher Betreuer. Bezüglich einer freiwilligen Krankenversicherung stelle ich folgendes fest:

Einer meiner Betreuten hat eine geistige Behinderung und befand sich einige Monate in der Forensik. in diesem Fall endet eine bestehende Krankenversicherung und Behandlungskosten werden vom Land übernommen. Nachdem nun mein Betreuter aus der Forensik entlassen wurde ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich. Es sei denn man nimmt eine Arbeit auf oder stellt einen Antrag nach ALG II. Da mein Betreuter behinderungsbedingt nicht erwerbsfähig ist und auch deshalb keinen Anspruch auf ALG II hat ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse angeblich nicht mehr möglich. Zudem wohnt er in einem Wohnheim. Was ist das für eine Gesetzeslage in der angeblich jeder in eine Krankenversicherung aufgenommen wird, es sei denn, man war in Haft.

MfG

B. S.

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Schumann,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht bei Abgeordnetenwatch.de. Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Ich bin sehr dankbar über jede Frage und Anliegen das an mich gerichtet wird. Am schnellsten erreichen Sie mich direkt über die Kontaktadressen, die auch auf meiner Homepage zu finden sind.

Meinem Wissen nach müsste die Krankenkasse auch nach der Entlassung gelten, so würde es mir von unserem Fachreferenten der Fraktion mitgeteilt. Wenn es nicht der Fall ist und in der Zwischenzeit dieses Problem sich nicht erledigt hat, würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir uns vielleicht einfach persönlich zusammensetzen. Zwecks einer Terminvereinbarung, würde ich mich freuen, wenn Sie sich mit meinem Büro in Verbindung setzen. Dann können wir diese Problematik entweder persönlich oder telefonisch klären und gemeinsam herauszufinden, wie wir Ihrem Betreuter am besten helfen können.

Meine Kontaktdaten sind: Johannes Schraps, Heiliggeiststr. 2, 31785 Hameln, Telefon: 05151 107 33 99

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Schraps

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