Frage an Johannes Reineke von Astrid M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Reineke,
finden sie es eigentlich gerecht, daß ich, nach 20jähriger Berufstätigkeit jetzt nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosenhilfe habe? Das Arbeitsamt hat mich mittlerweile total vergessen. Keine Vermittlung, keine Weiterbildung, kein Geld. Wäre es da nicht gerecht, wenn ich bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung demnächst an meinen Mann entrichte, denn der muß schließlich im Falle meiner Arbeitslosigkeit für micht aufkommen. Und stände ich mich finanziell nicht besser, wenn ich mich scheiden lassen würde? Hätte ich dann in dem Fall als alleinerziehende Mutter nicht Anspruch auf Sozialhilfe?
Mit freundlichen Gruessen
Astrid Müller
Guten Tag, sehr geehrte Frau Müller,
ich danke Ihnen herzlich für Anfrage.
Leider konnte ich mich in den letzten Tagen nicht so intensiv mit der Thematik beschäftigen, wie es der von Ihnen angesprochene Sachverhalt verlangt. Denn der Wahlkampf ist in seiner absolut heißesten Phase angelangt und ich muss bis zum Wahltag jeden Tag von frühmorgens bis spät am Abend zahlreiche Termine wahrnehmen.
Falls mir jedoch am Sonntag der Sprung in den Bundestag gelingt, was ich natürlich hoffe, werde ich Ihr Anliegen mit nach Berlin nehmen, dort genauer untersuchen und mich dann noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johannes Reineke