Portrait von Johannes Lohmeyer
Johannes Lohmeyer
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Johannes Lohmeyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Udo H. •

Frage an Johannes Lohmeyer von Udo H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lohmeyer,

ein wichtiges Thema, das im Wahlkampf so gut wie keine Erwähnung findet, ist der Rundfunkbeitrag. Die FDP hat im Februar ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie für eine personenbezogene Medienabgabe eintritt. Das wäre zu begrüßen, weil in ihrem Rahmen die in Beitragsservice umbenannte GEZ abgeschafft würde. Diese ist durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zur Erhebung sozialer Daten ermächtigt worden, was Behörden laut BVerfG-Urteil nicht dürfen. Dadurch ist der Beitragsservice de facto die größte personenbezogene Datenbank Deutschlands und nur mittelbar für die Verwendung dieser Daten haftbar.

Die personenbezogene Medienabgabe soll über die Einkommensteuer abgerechnet werden. Dabei ergibt sich allerdings das Problem, dass sie dadurch den Charakter einer Zwecksteuer annimmt. Dies ist Gegenstand der beim BVerfG anhängigen Popularklage des bayrischen Juristen Ermano Geuer.

Wie gedenkt die FDP dieses rechtliche Problem zu lösen ? Gedenkt die FDP im Falle einer Fortsetzung der Regierungsbeteiligung die Medienabgabe zum Gegenstand des Koalitionsvertrags zu machen ?

Auch eine personenbezogene Medienabgabe würde nach wie vor die Grundrechte der nicht gerade kleinen Personengruppe verletzen, die Rundfunk aus ethischen oder technischen Gründen nicht nutzen. Der Verzicht auf Rundfunk ist ein für die Betreffenden immens bedeutender Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Werden sie gegen ihren Willen dazu gezwungen, ein Rundfunksystem zu finanzieren, das sie für schädlich halten, so werden sie für ihre Haltung de facto penalisiert. Für den Nichtrundfunknutzer wäre sowohl der Rundfunkbeitrag als auch die personenbezogene Medienabgabe ein Bußgeld. Das wiederum widerspricht den in Artikel 1-5 GG behandelten Persönlichkeitsrechten, insbesondere dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung nach §2.1 GG.

Wird sich die FDP dieser Problematik in ihrer Erörterung des Themas stellen ?

Mit freundlichem Gruß,

Udo Helms

Portrait von Johannes Lohmeyer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Helms,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Sie finden anbei die Position der FDP zur eingeführten Rundfunkabgabe pro Haushalt, in der stattdessen eine personenbezogene Medienabgabe gefordert wird.

http://wahl.fdp.de/inhalt/fragen-und-antworten-zur-umstellung-der-gez-gebuehr

Ich halte auch dies für falsch und bin hier nicht auf der Linie meiner Partei.

Ebenso wenig, wie es eine öffentlich-rechtliche Zeitungsversorgung gibt, sehe ich irgendeinen Anlass für eine öffentlich-rechtliche Rundfunkversorgung. Und selbst wenn man sich auf einen solchen Auftrag einigt, könnte dieser durch 1-2 Sender erfolgen, die ein Informationsangebot zu den Bereichen Politik, Wissenschaft, Kultur, Sport, Geschichte, u.ä. anbieten und für 1-2 Stunden lokale Informationen senden.

Ein ZDF und eine ARD mit 14 angeschlossenen Sendern, halte ich (auch wenn wit einen Versorgungsauftrag hätten) für absolut überflüssig und glaube auch, dass US-Krimiserien, Volksmusik, Talkshows, Bauer sucht Frau oder das Traumschiff nicht unter die öffentliche Daseinsvorsorge fallen.

Ich kann Ihren Unmut also nicht nur verstehen, ich teile ihn ausdrücklich und würde mir von meiner Partei hier mehr Mut für liberale Politik wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lohmeyer