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Frage von Steffen R. •

Frage an Johannes Lohmeyer von Steffen R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lohmeyer,

auf Kandidaten-Check lehnen Sie eine gemeinsame Beschulung von Kindern unabhängig ihrer Fähigkeiten ab. Die UN-Menschenrechtskonvention sagt: "Das Recht auf Bildung als Menschenrecht zu verwirklichen ist zentral für die Verwirklichung anderer Menschenrechte; dies trifft auch für das gemeinsame Lernen von nicht behinderten und behinderten Kindern und Jugendlichen zu."

Denken Sie, dass die Konvention unzutreffend ist? Glauben Sie, es ist gut, dass Menschen mit Behinderungen (G-Schule) auch nach 12 Jahren Unterricht keinen Abschluss bekommen? Denken Sie nicht, es hätte auch Aspekte der Förderung von Sozialkompetenz, wenn es eine gemeinsame Schule gäbe?

Vielen dank, Steffen Richter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de…

Die Frage im Kandidatencheck lässt offenbar verschiedene Deutungen zu. Sie interpretieren sie hinsichtlich der Teilnahme behinderter Kinder am Unterricht in Regelschulen (Inklusion), die ich selbstverständlich für richtig halte.

Ich interpretiere die Frage hinsichtlich der gemeinsamen Beschulung höchst unterschiedlich begabter Kinder. Diese lehne ich ab, da aus meiner Sicht das dreigliedrige Schulsystem am ehesten geeignet ist, die unterschiedlichen Begabungen von Kindern abzubilden und sie individuell zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lohmeyer