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Frage von Ruth S. •

Frage an Johannes Kahrs von Ruth S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Widerspruchsregelung bei der Orgaspende

Sehr geehrter Herr Kahrs,

mich würde interessieren, wie Sie zum Thema "Widerspruchslösung" bei der Organspendenbereitschaft stehen und wie Sie nächste Woche abstimmen werden.
Ich persönlich bin entsetzt, dass wir nach unserer Geschichte als Deutsche überhaupt nur in Erwägung ziehen, den Körper und die Organe eines Menschen quasi zu verstaatlichen, was mit dieser Regelung ja praktisch bewirkt wird - auch dann im Moment noch erlaubt wird, dem zu widersprechen. (Ob dieser Widerspruch dann im Zweifelsfall auch respektiert wird, wenn man z.B. keine Angehörigen hat, steht sowieso auch in den Sternen.)
Und was ist z.B., wenn ein 18-jähriger nach seinem Geburtstag vielleicht dringendere Probleme hat, wie z.B. Abitursvorbereitung, einen Studienplatz suchen, Umzug, Trennung von seiner Freundin, etc. und dann vielleicht doch plötzlich einen Unfall hat.

Ich denke, jeder Mensch sollte ein Anrecht auf einen friedlichen und ungestörten Sterbeprozess haben. Und die Sorge um das Wohl, die Gesundheit und das Leben von Menschen sollte dann eher bei Themen wie Feinstaub-Belastung, Glyphosat, Schadstoffe im Essen, G5, soziale Absicherung, Vermeidung von Toten durch Einschränkung von Böllerei, etc. mehr in den Vordergrund gerückt werden.

Auch wenn es mich persönlich wahrscheinlich nicht betreffen wird, so bin ich doch alarmiert über diesen geplanten Paradigmenwechsel und bitte Sie dringend, für einen der anderen beiden Vorschläge zu stimmen.

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Antwort von
SPD

Moin Frau Schumacher,

vielen lieben Dank für Ihre Mail.

Zunächst einmal kann von einer "Verstaatlichung" von Organen keine Rede sein. Mit dem Gesetzesentwurf unseres Gesundheitsministers geht es schlichtweg darum, die Spenderzahlen zu erhöhen und Menschenleben zu retten.

Ein Blick auf die Zahlen hilft manchmal:
Im Jahr 2018 waren laut einer repräsentativen Umfrage um die 56 Prozent der Deutschen bereit, ihre Organe zu spenden, während lediglich 34 Prozent überhaupt einen Organspendeausweis besitzen. Der vorliegende Gesetzesentwurf von Jens Spahn hilft, diese Lücke zu schließen.

Sicher setzt die Beschäftigung mit dem Thema Organspende voraus, sich mit seiner eigenen Sterblichkeit zu beschäftigen und es gibt viele „spannendere“ Themen im Leben, als sich damit zu befassen. Aber jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen schweren Unfall in die Situation geraten, selbst auf eine Organspende angewiesen zu sein und ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld viele Menschen, die auf ein Organ warten. Zukünftig muss sich jeder mündige Mensch entscheiden, ob er Organspender sein will oder nicht.

Ich unterstütze das Gesetzesvorhaben unseres Gesundheitsministers, weil es einfach, effektiv und fair ist.

Mit fröhlichem Gruß

Ihr

Johannes Kahrs