
(...) Bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr sind Verkehrsdaten ein wichtiges Hilfsmittel für die staatlichen Behörden. (...) Es geht nicht um die Inhalte der Telekommunikation, sondern um die Frage, ob und wann sie überhaupt stattgefunden hat. (...) Natürlich muss eine entsprechende Regelung wegen der mit ihr verbundenen Grundrechtseingriffe strengen Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der gespeicherten Daten sowie der Datenverwendung unterliegen. (...)