Frage an Johannes Kahrs von Rudolf K. bezüglich Soziale Sicherung
Warum bekommen Leute die in unseren Rentensystem nicht einbezahlt haben Rente.
Leute die 45 Jahre eingezahlt haben beim vorzeitigen Rentenanspruch abschläge?
Sehr geehrter Herr Kinne,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenversicherung in Deutschland. Tatsächlich erhalten in Deutschland alle Arbeitnehmer, die zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt haben nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben eine gesetzliche Rente. Besonderes Aufsehen hat dabei in den letzten Jahren der Umstand erweckt, dass die Rentnerinnen und Rentner, die in die Sozialversicherung der DDR eingezahlt haben, ebenfalls Rentenzahlungen aus der bundesrepublikanischen Rentenversicherung erhalten. Bei der Bewertung dieser Regelung sind meines Erachtens zwei Dinge zu beachten:
Einerseits hatten bereits früher Arbeitnehmer Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem bundesrepublikanischem Rentensystem, auch wenn sie in andere Sozialversicherungen eingezahlt hatten. So wurden Ansprüche an die reichsdeutsche Rentenversicherung wie auch Rentenansprüche anerkannter Vertriebener und Spätaussiedler auf die Rentenzahlungen in der Bundesrepublik angerechnet. Andererseits handelte es sich bei der Entscheidung, die Ansprüche aus der DDR-Sozialversicherung auf die Rentenversicherung der Bundesrepublik zu übertragen um eine politische Entscheidung der damaligen CDU/CSU und FDP-Regierung. Auch wenn diese Regelung angesichts der angespannten Lage der Rentenkassen aus heutiger Sicht als überaus großzügig erscheinen mag, ist sie damals gesetzlich festgehalten worden. Sie kann schon allein deswegen nicht mehr geändert werden, weil die Rentnerinnen und Rentner aus der ehemaligen DDR Vertrauensschutz genießen. Wir haben als Sozialdemokraten immer die Auffassung vertreten, dass diese versicherungsfremden Leistungen von allen Steuerzahlern und nicht allein von den abhängig Beschäftigten, also den Beitragszahlern, finanziert werden müssen. Dies geschieht heute. Lassen Sie mich jedoch noch darauf hinweisen, dass die Rentenversicherung auch ohne die versicherungsfremden Leistungen dringend reformiert werden müsste. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung und der Arbeitslosigkeit ist der Umbau der Rentenversicherung hin zu umfangreicher privater und betrieblicher Vorsorge der Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rente unumgänglich.
Bei den Abschlagszahlungen haben Sie Recht. Ich setze mich schon länger dafür ein, die Rente nach Beitragsjahren und nicht nach Alter zu berechnen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Johannes Kahrs