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Johannes Kahrs
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Frage von Gerhard W. •

Frage an Johannes Kahrs von Gerhard W. bezüglich Finanzen

Guten Tag,

immer wieder wird von der Bundesregierung und insbesondere Herrn Steinbrück erklärt, gegen Steueroasen würde von der Bundesregierung nun stringent vorgegangen. In Steueroasen wurden von diversen deutschen (öffentlichen und privaten) Banken u.a Zweckgesellschaften errichtet, in denen milliardenschwere Beträge verspekuliert wurden.

Wie erklärt es sich, dass trotz des Vorsatzes Steuueroasen zu bekämpfen, die Möglichkeit, Banken Geschäfte in solchen Grauzonen der Spekulation, der Geldwäsche und des Steuerbetrugs zu untersagen, nicht genutzt werden?

Diese Möglichkeit hätte das Bundesfinanzministerium über die Aufsichtsbehörde BAFIN und entsprechende Vorkehrungen sind u.a. in Spanien wirksam.
Wie erklärt sich also die Inaktivität Ihres Parteifreundes Steinbrück in dieser Sache?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wendebourg,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich sehe keinen Widerspruch zwischen den Aussagen und dem Handeln des Bundesministers der Finanzen Peer Steinbrück. Steuerhinterziehung und Steuerflucht sind Prioritäten unseres Bundesfinanzministers. Der internationale Druck auf Steueroasen erhöht sich stetig. Im Oktober 2008 kündigten die französische und die deutsche Regierung in Paris an, die Maßnahmen zur Austrocknung von Steueroasen zu verschärfen. Der designierte amerikanische Präsident Barack Obama stellte erst kürzlich die gleichen Forderungen. Und auch Großbritannien, das sich lange verweigerte, tritt jetzt für eine Erweiterung der "OECD Liste der unkooperativen Steuerländer" ein. Die ersten Erfolge dieser geschlossenen Front werden jetzt sichtbar. Ende Oktober haben die OECD Länder 16 neue bilaterale Abkommen mit Steueroasen unterschrieben, um die Transparenz von Finanzgeschäften zu erhöhen und Steuersünder zu überführen.

Die deutsche Bundesregierung plant außerdem das deutsche Steuerrecht zu ändern, um Geschäftsbeziehungen zu Ländern zu erschweren, die die OECD-Grundsätze nicht gewährleisten. So soll zukünftig die Steuerbefreiung für Dividenden von Unternehmen in unkooperativen Staaten ausgesetzt werden.

So zweifelhaft die Geschäfte der Zweckgesellschaften, besonders im Lichte der aktuellen Finanzkrise, sein mögen, sie dienen nicht der Steuerhinterziehung. Zweckgesellschaften existieren auch außerhalb von Steueroasen und Steueroasen bleiben auch ohne Zweckgesellschaften Steueroasen. Ein Verbot der Zweckgesellschaften würde keine Steuerflucht beseitigen. Zweckgesellschaften können aus den verschiedensten Gründen bestehen und sind grundsätzlich legitim. Deshalb ist ein generelles Verbot auch zwecklos, weil es zu kurz greifen würde. Es geht vielmehr darum, zu verbieten, dass Banken durch Ihre Zweckgesellschaften die Risiken aus ihren Bilanzen nehmen können. Eine SPD Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge unterbreitet. Auf nationaler und internationaler Ebene wird an neuen Regelungen gearbeitet.

Mit freundlichem Gruß,

Johannes Kahrs