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Frage von Helmut S. •

Frage an Johannes Kahrs von Helmut S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kahrs,

zur Linderung der internationalen Finanzkrise sollen noch diese Woche umfangreiche staatliche Verpflichtungen eingegangen und die dazu notwendigen Gesetze beschlossen werden. Im ARD-Magazin Monitor wurde heute (16. Okt.) - vereinfacht gesagt - berichtet, daß aufgrund der Formulierung dieser Gesetze Kontrolle und Einfluß des Staates bei den unterstützten Banken keineswegs so sicher gewährleistet seien, wie man dies bislang den Erklärungen der Kanzlerin und des Finanzministers entnehmen konnte.

Konkret hieß es, daß die §§ 65 - 69 der Bundeshaushaltsordnung keine Anwendung finden sollen.

Frage (1): Trifft dies zu?

Frage (2): Werden Sie bzw. Ihre Fraktion im Gesetzgebungsverfahren darauf hinwirken, daß diese Kontroll- und Einflußmöglichkeiten des Staates doch noch Eingang in die entsprechenden Gesetze finden?

Mit freundlichem Gruß
Helmut Schibath

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schibath,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet: Ja, die Paragraphen 65-69 der Bundeshaushaltsordnung finden keine Anwendung im Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte. Diese Paragraphen hätten nämlich zu einer Gesetzeskollision geführt. Der Bund hat ja eigentlich kein längerfristiges Interesse am Erwerb von Aktien der Banken oder von problematischen Krediten. Die Maßnahmen sind kurzfristig und zielgerichtet, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. Um den Widerspruch zwischen Bundeshaushaltsordnung und dem Maßnahmenpaket zu vermeiden, wurden die entsprechenden Paragraphen entfernt.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage, weiß ich nicht genau, wen Sie mit „Staat“ meinen. Die Bundesregierung hat jeder Zeit die Möglichkeit durch Rechtsverordnungen ihre Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auszuweiten. Der Bundestag hat mit der Aufnahme des Paragraphen 10a im Maßnahmenpaket dafür gesorgt, dass hausintern ein neues Gremium gewählt wird, dass über alle den Fonds betreffenden Fragen unterrichtet wird und über „grundsätzliche und strategische Fragen und langfristige Entwicklungen der Finanzmärkte“ berät. Die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Bundestages sind also trotz der Streichung der genannten Paragraphen weiterhin vorhanden.

Mit freundlichem Gruß,

Johannes Kahrs