Portrait von Johannes Kahrs
Johannes Kahrs
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Johannes Kahrs zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manfred F. •

Frage an Johannes Kahrs von Manfred F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

ich bin gezwungen nach 16-jähriger Selbständigkeit mein Geschäft aufzugeben.Danach falle ich mit 61 Jahren in Hartz IV.Bin auf Grund dessen in stationärer Behandlung.Ich habe versucht über einige Dinge Auskunft zu erhalten.Leider vergebens,da ich auf meine Fragen bei den entsprechenden Stellen immer eine andere Antwort erhalte. Meine Frage lautet: kann ich die Vermögensfreistellung mehr für die Rentenvorsorge nutzen oder muß ich mich da genau an die Vorgaben halten.Als Selbständiger, der nicht in die Rentenkasse gezahlt hat, habe ich wie immer gepriesen natürlich mehr für die Rente vorgesorgt, als
Vermögen.Dies soll mir nun zum Verhängnis werden.Was nützt mir daher dieser Freibetrag von 520,-Euro, wenn ich ihn für die Rente nicht anwenden kann.Wo erhalte ich diesbezüglich eine Antwort, damit ich meine Lebensversicherung nicht kündigen muß?

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Verhältnisses von ALG II zu den Renten bei Selbstständigen.

Grundsätzlich gilt für Ihren Fall der § 12, Abs.3 Nr.3 des Sozialgesetzes Buch II – bestimmte Vermögenswerte sind, wenn sie für die Altersvorsorge bestimmt sind, geschützt. Hier gilt allerdings der Grundsatz der Zumutbarkeit bzw. der Verhältnismäßigkeit. Das heißt auch, dass es schwierig ist, den konkreten Einzelfall aus der Ferne zu beurteilen, umso mehr, als die Rechtsprechung in diesen Fällen immer noch nicht eindeutig ist.

Da ich Ihren konkreten Fall nicht kenne und die Abgeordneten auf www.abgeordnetenwatch.de keine Rechtsberatung leisten dürfen, würde ich Ihnen empfehlen, sich an das örtliche Jobcenter zu wenden. Dort sollte man Ihnen eigentlich kompetente Beratung anbieten. Wenn Sie das Gefühl haben, dort keine ausreichende Auskunft zu erhalten, könnten Sie sich z.B. an den Wohlfahrtsverband wenden, in letzter Konsequenz an einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs