Frage an Johannes Kahrs von Constantin C. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Kahrs,
in der ZEIT ist zurzeit ein Kommentar von Jörg Tremmel zu lesen, in dem er fordert das Prinzip der Generationengerechtigkeit in die Verfassung aufzunehmen und verweist dabei auf einen Gesetzesentwurf aus dem Oktober vergangenen Jahres. (Drucksache 16/3399)
Insbesondere in Bezug auf die von Altbundespräsident Roman Herzog losgetretene Debatte um die "Rentnerdemokratie" ist dies besonders interessant und für mich zunächst sinnvoll und löblich.
Nun würde mich als jungen angehenden Wähler ihre Meinung zu dem Thema und der Sinnhaftigkeit einer solchen Verfassungsänderung interessieren.
Lieber Herr Calavrezos,
die Generationengerechtigkeit liegt der gesamten Architektur des deutschen Rentensystems zugrunde. Die gegenseitige Unterstützung der Generationen ist für mich als Sozialdemokraten selbstverständlich.
Nicht zuletzt weil sie sich als Verfechterin des Solidaritätprinzips begreift, stand die SPD immer auch für die Gerechtigkeit zwischen Alt und Jung ein. Dies gilt auch angesichts des demographischen Wandels und der sich daraus ergebenden Herausforderungen an das Rentensystem. Dieser Wandel und die daraus resultierenden Änderungen am System dürfen nicht nur zu Lasten der Jüngeren gehen. Die Äußerungen des Altbundespräsidenten Herzog halte ich aber für unglücklich. Natürlich darf sich die Politik nicht darauf reduzieren, an eventuell für den Wahlausgang relevante Gruppen Geschenke zu verteilen und dabei zu Lasten kleinerer Gruppen vorzugehen. Insgesamt ist die Kritik von Herrn Herzog allerdings übertrieben.
Den Vorschlag, die Generationengerechtigkeit in das Grundgesetz aufzunehmen, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes stellt eindeutig klar, dass die Bundesrepublik ein sozialer Bundesstaat ist. In diesem „sozial“ sind die Solidarität und die Gerechtigkeit als Grundprinzipien der staatlichen Sozialsysteme, also auch des Rentensystems, schon eingeschlossen.
Generell halte ich nicht viel davon, alle möglichen Spezifika in der Verfassung zu regeln. Bei Forderungen hiernach ist immer aufmerksam zu fragen, wer da fordert und aus welchen Gründen.
Mit fröhlichem Gruß,
Johannes Kahrs