Frage an Johannes Kahrs von Leonie E. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Kahrs,
gibt es im Bundestag, trotz des freien Mandats, eine Fortbildungspflicht für Abgeordnete? Und wenn nein: Wie stehen Sie zu diesem Ansatz, der z.B. bei den Richtern, trotz richterliche Unabhängigkeit, in Hamburg 2019 beschlossen wurde?
Mit freundlichen Grüßen,
L. E.
Moin Frau Engelfried,
vielen lieben Dank für Ihre Nachricht.
Im Grunde ist es ja so: Durch den Austausch (in der aktuellen Lage ist der Austausch eher virtueller Natur) mit meinen Wählern in Hamburg-Mitte
lerne ich jeden Tag, den ich im Wahlkreis verbringe, neu hinzu.
Gerade die Vielfältigkeit der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt lässt mich jeden Tag ein Stückchen schlauer werden und einen erweiterten Horizont zu den vielfältigsten Themen erlangen.
Gerade das Gastrogewerbe, die Tourismusbranche, die Hafenwirtschaft, die Kita-Angestellten, die Kassierer die allesamt Großartiges – ich könnte ewig so weitermachen – beschäftigen mich gerade in der aktuellen Corona-Pandemie sehr und mit ihnen allen stehe ich im engen Austausch. Es gibt in meinen Augen keine bessere Schule als das Leben und der direkte Austausch mit den Menschen und ihren Belangen vor Ort.
Eine Fortbildungspflicht für Abgeordnete besteht nicht, hier halte ich es aber mit dem gesunden (und emphatischen!) Menschenverstand, denn den kann man in keiner
Fortbildung erwerben.
Fröhlicher Gruß
Ihr
Johannes Kahrs