Frage an Johannes Kahrs von Cathrin M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kahrs!
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es stimmt, dass seit dem 1.1.2008 ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren gilt. Dieses Gerücht höre ich von überall, aber im Internet finde ich keine verlässliche Quelle, die das bestätigen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Cathrin Mayer
Sehr geehrte Frau Mayer,
vielen Dank für Ihre Mail. Zunächst möchte ich unterstreichen: Es gibt in Deutschland kein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahre. 1951 wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) erlassen, das mehrfach novelliert im späteren durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ersetzt wurde. Die letzte Änderung ist vom 01. September 2007. Diese bezog sich allerdings nicht auf Alkohol.
Das Gesetz besagt: Alkoholische Getränke dürfen in Deutschland nicht an Personen unter 16 Jahre abgegeben werden. Zwar erlaubt die Begleitung von Erziehungsberechtigen dies sogar ab 14 Jahren. Getränke, die Branntwein enthalten, dürfen jedoch generell nur Erwachsene konsumieren (§ 9 Absatz 1).
Hinsichtlich des Führens von Fahrzeugen im Straßenverkehr stellt sich der Sachverhalt anders dar: Hier gilt seit 2007 die Null-Promille-Regelung für alle Teilnehmer unter 21 Jahre. Angefacht wurde die Diskussion um ein Alkoholverbot für Jugendliche vor allem Anfang des vergangenen Jahres. Zeitungen berichteten über exzessiven Alkoholkonsum im Rahmen von sogenannten Flat-Rate-Parties.
Ich denke sinnvoll ist es vor allem, stärker auf die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Grenzen zu achten. Denn verboten ist es auch, bei bestehendem Recht als Jugendlicher hochprozentigen Alkohol zu trinken. Gelöst hat es das Problem nicht.
Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs