Frage an Johannes Kahrs von Hendrik R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kahrs,
ich würde mir sehr wünschen - und halte es gelinde gesagt auch für dringend erforderlich - daß man einen Straftatbestand der Amtsuntreue einführt. Wie denken Sie darüber und welche Chancen räumen Sie einer entsprechenden Gesetzesinitiative ein?
Danke für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen,
H. Riehemann
Sehr geehrter Herr Riehemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.11.2007.
Deutschland liegt im Korruptionsstrafrecht weit hinter dem internationalen Standard den der Europarat und die Vereinten Nationen gesetzt haben. Das ist besonders bedauerlich, weil Deutschland die diesbezüglichen Konventionen beider Institutionen zwar unterzeichnet, aber bislang nicht umgesetzt hat. Darüber hinaus besteht in Deutschland noch das zusätzliche Problem, dass kommunale Mandatsträger laut Rechtssprechung keine Amtsträger sind, soweit sie nicht mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind. Daher fallen solche Mandatsträger zurzeit nicht einmal unter die bestehende Rechtssprechung.
Grundsätzlich unterstütze ich die Initiative, die vor allem vom rechtspolitischen Sprecher der SPD Joachim Stünker vorangetrieben wird. Juristisch bleiben jedoch einige Schwierigkeiten. Wie beweist man zum Beispiel, wann ein Mandatsträger aufgrund einer Spende seine Entscheidung traf, wie er sie traf? Dennoch könnte ein Gesetz bereits abschreckend wirken. Die SPD setzt sich für eine neue Gesetzesinitiative ein. Bislang ist es die CDU, die sich zögerlich verhält. Da das Projekt jedoch in den Anfängen steckt, könnte man über die Chancen die es zurzeit hat nur spekulieren. Einen ernsthaften Versuch ein solches Gesetz zu verabschieden, ist es aber allemal wert – nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern vor allem weil eine Demokratie das Vertrauen der Bürger in seine Volksvertreter braucht.
Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs