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Frage von Eveline G. •

Frage an Johannes Kahrs von Eveline G. bezüglich Gesundheit

Werter Herr Kahrs,

meine Eltern ( 72 und 73 Jahre ) sind sogenannte Auslandsrückkehrer aus den USA - seit Jan. 07. Was wir nicht wußten, sie bekommen hier keine Krankenversicherung - weder privat ( Vater ), noch gesetzlich ( Mutter ). In die USA sind sie 1994 nach Insolvenz der Firma meines Vaters und Perspektivlosigkeit in Deutschland gegangen.

Überall nur Kopfschütteln und Ablehnung. In den USA waren sie staatlich versichert, aber das zählt ja nicht.

Mein Vater benötigt dringenst blutverdünnende Medikamente -
wenn die Gesundheitsreform kommt - muß er dann bis Juli warten, bis er zum Arzt gehen kann?. - privat geht nicht - können wir nicht bezahlen.

Im Moment besteht nur Hoffnungslosigkeit. Was können wir tun??? Wir können doch nicht zum Arzt gehen, und wissen schon im Voraus, die Rechnung wird nicht bezahlt.? Uns wurde auf Anfrage schon mit Betrug gedroht..
Bitte sagen Sie jetzt nicht, Alter schützt vor Torheit nicht - was wir auch schon oft gehört haben.
Sie haben seit dem 14. Lebensjahr in Deutschland gearbeitet.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gottschall,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de. Gerne nehme ich dazu Stellung. Lassen Sie mich aber zunächst bemerken, dass der derzeitige Sachverhalt - vor allem in Bezug auf Ihren Vater - äußerst unglücklich ist.

Aus Ihrer E-Mail entnehme ich, dass Ihr Vater vor seiner Emigration in die USA bei einer privaten Krankenversicherung versichert war, wohingegen Ihre Mutter bei einer gesetzlichen Krankenkasse geführt wurde. Problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass Ihre Eltern weder bei der privaten, noch bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben. Eine solche Versicherung wäre allerdings - gemäß des noch geltenden Rechts - Voraussetzung gewesen, um in Deutschland wieder in eine Krankenkasse aufgenommen zu werden.

Dank der beschlossenen Gesundheitsreform kann Ihre Mutter ab dem 1.4.2007 wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich schon jetzt an eine entsprechende Krankenkasse wenden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Ihr Vater könnte - wie Sie bereits richtig bemerkt haben - erst ab dem 1.7.2007 im Basistarif einer privaten Krankenkasse versichert werden. Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, dass sich Ihr Vater schon jetzt bei einer privaten Krankenkasse versichern kann. Auf Basis des bestehenden Rechts wird ihn aber aller Voraussicht nach jede private Krankenkasse ablehnen, da ihr Vater weder erwerbstätig, noch gesund ist. Sie müssten daher prüfen, ob Ihr Vater die drei Monate finanziell überbrücken oder ob er Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe geltend machen kann. Letzteres setzt eine Prüfung durch Ihr zuständiges Sozialamt voraus. An dieser Stelle möchte ich allerdings anmerken, dass ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe nur sehr selten geltend gemacht werden kann.

Ich bedauere sehr, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Kahrs