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Johannes Kahrs
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Frage von Jens H. •

Frage an Johannes Kahrs von Jens H. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Kahrs,

Umfragen zufolge will so gut wie niemand im Krankenhaus sterben.

Doch immer noch viel zu oft passiert genau das. Laut Deutschem Evangelischem Krankenhausverband (DEKV) sterben 77 Prozent der Deutschen entweder in einer Klinik oder im Pflegeheim.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article204152876/Tod-im-Krankenhaus-Warum-viele-sterben-wo-sie-nicht-sterben-wollen.html

Warum wird der offensichtliche Wunsch von sehr vielen Menschen ignoriert bzw. nicht automatisch erkannt und erfüllt?
Ist es aus Ihrer menschlichen Sicht nicht selbstverständlich, im eigenen Bett oder zumindest friedlich einschlafen zu dürfen?
Was können Sie persönlich als verantwortlicher Politiker für die Menschen tun bzw. warum fehlt es hier in so besorgniserregender Weise an gesetzlichen Vorgaben, die längstens von den Abgeordneten hätten beschlossen werden müssen???

Beste Grüsse
Hahn

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Antwort von
SPD

Moin Herr H.,

vielen lieben Dank für Ihre Nachricht. Fachlich kann ich hierzu nicht viel sagen, ich wende mich an die zuständige Fach Arbeitsgruppe und
melde mich sodann wieder.

Bis dahin und fröhlicher Gruß

Ihr

Johannes Kahrs



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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

ich war Ihnen ja noch eine Antwort schuldig!

Diese Woche hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensiv-pflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Der Entwurf enthält wesentliche Neuerungen in den Bereichen außerklinische Intensivpflege und Rehabilitation.
Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege sollen neu strukturiert und ihre Qualität verbessert werden.

Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege verfolgt der Entwurf auch das Ziel, die vorhandenen Pflegekräfte in der Versorgung sachgerechter einzusetzen. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten soll verbessert und Fehlanreize vermieden werden. Vor allem geht es darum, solchen Missbrauchsmöglichkeiten entgegen zu wirken, denen bisher gerade besonders schutzbedürftige Menschen zum Opfer fallen.
Das Wahlrecht der Patientinnen und Patienten, an welchem Ort die außerklinische Pflege intensivmedizinisch stattfindet, bleibt auch in Zukunft erhalten.

Dem Medizinischen Dienst ist die Gelegenheit zu geben, vor Ort zu prüfen, ob dort eine qualitätsgesicherte Pflege tatsächlich und dauerhaft möglich ist. Wird dem Medizinischen Dienst diese unabhängige Prüfung in der Häuslichkeit oder in einer Wohngruppe verweigert, kann die Versicherte bzw. der Versicherte auf eine Leistungserbringung an einem anderen Leistungsort verwiesen werden.

Darüber hinaus werden die Eigenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen für diese Personengruppe erheblich reduziert.

So schaffen wir eine echte Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von möglichen eigenen finanziellen Belastungen.

Ich hoffe, ich konnte etwas Aufklärung erbringen.

Fröhlicher Gruß

Ihr
Johannes Kahrs