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Frage von Janina H. •

Frage an Johannes Kahrs von Janina H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kahrs,

meine Frage bezieht sich auf die Gesetzeslage bezüglich der Halbwaisenrente.
Als Halbwaise hat man nur ein Anrecht auf die Halbwaisenrente , wenn man sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, einen freiwilligen Dienst absolviert oder sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet bspw. zwischen zwei Ausbildungen.
Folgende Problematiken entstehen dabei:
Gerade aber traumatische Erfahrungen, die erlebt werden, wenn ein Elternteil plötzlich verstirbt, machen es Kindern nicht leicht bspw. ihr Abitur parallel zu bestehen und sich dann schnellst möglichst eine Ausbildung o.ä. zu suchen.
Zunächst wären eher Therapien o.ä. notwendig, um den Kindern Zeit für die Verarbeitung zu geben.
Kinder, die plötzlich Halbwaisen geworden sind, setzen sich jedoch mit der Frage auseinander ihre eigene Familie und sich selber finanziell abzusichern.
Daraus resultiert, dass diese Kindern irgendeine beliebige Ausbildung anfangen, wobei die Halbwaisen psychisch noch nicht in der Lage sind eine so wichtige Entscheidung in der traumatischen Phase zu tätigen.
Die Familie sollte nach dem Tod eines Elternteils finanziell abgesichert sein. Dieses erfolgt über die Witwenrente und die Halbwaisenrente. Die Halbwaisenrente sind 10% der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Mir ist nicht ersichtlich, warum die Halbwaisenrente an die oben genannten Bedingungen geknüpft ist. Es wäre Geld, was dem Verstorbenen zugestanden hätte. Warum gibt es da eine Einschränkung, die bestimmt wann das Geld gezahlt wird und wann nicht?

Denken Sie nicht, dass es eine Reform bezüglich dieser Gesetzeslage geben sollte?
Es ist notwendig Kinder in dieser Phase unterstützend zur Seite zu stehen, damit sie diesen Einschnitt im Leben aufarbeiten können, um dann gestärkt in eine Ausbildung gehen, die ihnen Spaß bringt. Ich fordere die Aufhebung dieser gesetzlichen Einschränkungen, um Kindern und ihren Familien die finanzielle Sorge abzunehmen.
MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. Ich finde es sehr wichtig, dass unser Sozialstaat Hinterbliebene unterstützt.

Dafür gibt es Hinterbliebenen-Renten wie die Halbwaisen-Rente. Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung erhält eigentlich nur derjenige, der Beiträge gezahlt hat. Die Hinterbliebenen-Rente ist eine Ausnahme: Sie beruht auf der Beitragsleistung des verstorbenen Versicherten. Tatsächlich werden immer wieder Forderungen laut, die Hinterbliebenen-Renten komplett aus dem Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung herauszulösen. Das lehne ich strikt ab! Die Halbwaisen-Rente soll den durch den Tod eines Elternteils eingetretenen Unterhaltsverlust ersetzen.

Die Versichertengemeinschaft übernimmt diese Funktion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Um Halbwaisen zu unterstützen, die älter als 18 Jahre alt sind, gibt es verschiedene Ausnahme-Regelungen:

Zum Beispiel haben Halbwaisen weiterhin einen Anspruch auf die Versicherungsleistung, solange sie sich in einer Ausbildung befinden.

Mit dem Ende der Ausbildung endet dieser Anspruch, da die jungen Erwachsenen sich anschließend selbst finanzieren können.

Es wäre nicht gerecht, wenn die Solidargemeinschaft den Unterhalt der Hinterbliebenen nach der Ausbildung weiter mitfinanziert.

Mit freundlichem Gruß

Ihr
Johannes Kahrs