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Frage von Rohan Stefan N. •

Frage an Johannes Kahrs von Rohan Stefan N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herrr Kahrs,

Nun hat, begleitet von großem Medienecho das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die mehr als zehnjährige Einreiseverweigerung von Herrn und Frau Moon aus Südkorea unrechtmäßig sSehr geehrter Herr Kahrs,
Nun hat, begleitet von großem Medienecho das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die mehr als zehnjährige Einreiseverweigerung von Herrn und Frau Moon aus Südkorea unrechtmäßig sei.
Wieso dauert die Umsetzung solange? Abgesehen vom Schaden, den dieses Einreiseverbot in den kommenden Jahren Deutschland bringen wird, gibt es doch keinen relevanten Grund einem bald Neunzigjährigen und seiner Frau weiterhin das fundamentale Recht der Reisefreiheit zu verweigern und den mitbetroffenen Schengen Ländern dieses Unrecht mit aufzudrücken.

Mit freundlichen Grüßen

Rohan Stefan Nandkisore

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nandkisore,

vielen Dank für Ihre Mail zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einreiseverbot des Ehepaars Mun.

Herr Mun ist Gründer der weltweit vertretenen Vereinigungskirche, deren Anhänger in Deutschland in dem beschwerdeführenden Verein organisiert sind. Die Vereinigungskirche ist eine Bezeichnung für eine neureligiös-synkretistische Sekte. Ziel ist die Errichtung eines "Himmlischen Königreiches auf Erden", welches aber nach dem Urteil von Fachleuten nichts anderes als die totale Diktatur darstellt. Einem Gericht, das auch unter Berücksichtung dieses Expertenurteils eine Einreiseverweigerung ausspricht, sollte keine Willkür unterstellt werden. Die Religionsfreiheit gilt schließlich nicht schrankenlos, sondern nur solange sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt.

Nun vorab einige Informationen zum Fall: Das Ehepaar Mun beabsichtigte Ende 1995 im Rahmen einer Welttour, nach Deutschland einzureisen. Das Besuchsprogramm sah vor, dass Herr Mun bei einer Veranstaltung eines dem Beschwerdeführer nahe stehenden Vereins einen Vortrag mit dem Titel „Die wahre Familie und ich“ halten sollte. Außerdem wollte das Ehepaar Mun Gespräche mit seinen Anhängern führen. Um dies zu verhindern, schrieb die Grenzschutzdirektion Koblenz auf Bitte des Bundesinnenministeriums die Eheleute Mun für die Dauer von drei Jahren zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem aus. Die Ausschreibung wurde fortlaufend, zuletzt im Jahr 2004, verlängert. Die auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung gerichtete Klage des Beschwerdeführers blieb vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob das klageabweisende Urteil des OVerwG auf. Nach Ansicht der Verfassungsrichter wurde bei der bisherigen Urteilsfindung der Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Religionsfreiheit und Recht auf freie Religionsausübung) nur unzureichend beachtet. Das heißt nun: Der Fall wurde an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Das OVerwG hat nun unter stärkerer Berücksichtung des Grundrechtes aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein Urteil zu finden. Wir sollten nun die erneute Prüfung und ein Urteil des OVerwG abwarten. Sie können sich gerne bei gegebener Zeit mit Ihren Fragen bezüglich der Ausführungen des Urteils des BVerfG wieder an mich wenden.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs