Frage an Johannes Kahrs von Eike Bengt N. bezüglich Finanzen
Lieber Johannes,
wie du weißt, treibt mich die Thematik steuergetriebener Aktiengeschäfte nach wie vor um. Insbesondere die Cum-Ex und Cum-Cum-Skandale machen mich fassungslos.
Heute war in den Medien zu lesen, dass die Correctiv-Recherchen aus dem Oktober 2018 nun auch von offizieller Seite bestätigt wurden: der Steuerraub geht weiter!
Wie kann es also sein, dass unser Bundesfinanzminister der Meinung ist, dass diese Deals nicht mehr laufen?
Warum wird dieses Thema nicht bewusst priorisiert und sowohl die BaFin als auch europäische Aufsichtsbehörden stärker in die Verantwortung genommen, um diesen Geschäften systematisch vorzubeugen?
Es handelt sich hier um Milliardensummen. Wie halten wir unseren Sozialstaat zusammen, wenn das Vertrauen ehrlicher Steuerzahler*innen in die von der Politik versprochenen sozialen Gerechtigkeit so krass untergraben wird?
Besten Dank für deine Antwort!
Gruß
Eike
Hier meine Quellen:
https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/cum-ex-125.html
Lieber Eike,
vielen lieben Dank für deine Nachfrage. Ich musste hierzu erst einmal meine Arbeitsgruppe befragen, da ich mich mit diesem Thema nur am Rande beschäftigt habe.
Wenn ich mir recht erinnere, dann hat Panorama einen Zwischenbericht von ESMA über steuergetriebene Finanzmarktgeschäfte zum Anlass genommen, um wieder Cum-Ex und Cum-Cum zu thematisieren. Es wird behauptet, dass diese Geschäfte weiterhin möglich seien. Es sind aber Geschäfte im Ausland gemeint.
Soll heißen: Gegen Cum-Cum und Cum-Ex wurden in Deutschland umfassende Maßnahmen ergriffen.
Cum/Ex-Geschäfte waren nach Auffassung der Bundesregierung und auch der SPD-Fraktion rechtswidrig. Bei diesen Cum-Ex-Geschäften geht es um die betrügerische Erschleichung der mehrfachen Erstattung einer nur einmal gezahlten Steuer. Cum/Ex-Geschäfte waren in der Vergangenheit in Deutschland u.a. deshalb möglich, weil die Stelle, die die Kapitalertragsteuer einbehalten hat, und die Stelle, die die Steuererstattung vorgenommen hat, auseinanderfielen.
Diese Gestaltungen wurden durch das OGAV-IV Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2011 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 unterbunden. Das System der Kapitalertragsteuererhebung wurde umfassend reformiert. Die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer und die Steuererstattung liegen nun in einer Hand. Eine mehrfache Erstattung einer einmal bezahlten Steuer ist damit nach unserem Kenntnisstand nicht mehr möglich.
Da Steuerpflichtige in ihren Bemühungen um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung recht "kreativ" sind, können Steuerumgehung und Steuerbetrug nie ganz ausgeschlossen werden. Aus heutiger Sicht sind die ergriffenen Maßnahmen aber wirksam.
Cum-Ex-Geschäfte dürften in Deutschland nicht mehr stattfinden, ich denke da sind wir einer Meinung, lieber Eike!
Mit fröhlichem Gruß
Dein
Johannes