Frage an Johannes Kahrs von Sebastian B o s s u n g. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
in letzter Zeit wird in der Presse verstärkt über Online-Durchsuchungen berichtet. Hierfür werden Trojaner benutzt, die heimlich in den zu durchsuchenden Computer eingeschleußt werden. Der Trojaner erlaubt dann dem Durchführenden der Durchsuchung beliebige Aktionen auf dem Computer. "Idealerweise" (für die Polizei) merkt der Betroffene nichts. Hierbei handelt es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre, der in dieser Schwere bisher nicht möglich war: Die Durchsuchung erfolgt heimlich und dauerhaft, traditionelle Wohnungsduchsuchungen werden in der Regel mit Kenntniss des Betroffenen zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt.
Selbstverständlich muss die Polizei auf neue Mittel von Tätern angemessen reagieren können. Der heimlich Einbruch in Computer schießt über dieses Ziel jedoch meiner Meinung nach hinaus. Wie stehen Sie dazu?
Noch zwei Anmerkungen:
(1)Der Nutzen von Online-Durchsuchungen scheint zweifelhaft, wer wirklich etwas zu verbergen hat, kann leicht technische Mittel gegen Trojanerbefall finden.
(2) Es ist wahrscheinlich, dass auch der Polizeitrojaner Fehler enthält (wie jedes nicht triviale Programm) und es deshalb Dritten möglich sein wird - quasi per Huckepack - in durchsuchte Computer einzubrechen. Das entwertet die erhobenen Beweise, da nicht mehr belegbar ist, dass sie nicht von Dritten stammen.
Mit freundlichen Grüßen
SB
Sehr geehrter Herr Bossung,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne nehme ich zu dem von Ihnen angesprochenen Thema Stellung: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2007 das Ausspähen von Computern mit Hilfe so genannter Trojaner untersagt. Die Bundesrichter haben deutlich gemacht, dass derzeit für eine Anwendung dieser Technik keine Rechtsgrundlage besteht. In dieser Begründung liegt – wie Sie selber richtig bemerkt haben – allerdings auch der Kern des Problems. Denn grundsätzlich ist der Einsatz von Computerprogrammen zur Kriminalitätsbekämpfung zu begrüßen. Trotzdem darf hierbei das Recht der Bürger auf Privatsphäre nicht verletzt werden. Ich befürworte daher die Initiative der Innenminister der Bundesländer eine neue Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung von Computern zu schaffen.
Inwiefern Online-Untersuchungen zu Fahndungserfolgen beitragen – zumal in einem konkreten Verdachtsfall auch Hausdurchsuchungen durchgeführt werden können – kann ich mit derzeitigem Sachstand nicht erschöpfend beurteilen. Ich werde die diesbezüglichen Entwicklungen jedoch kritisch beobachten und sofern meine Zustimmung erforderlich ist, diese vom Sinn bzw. Unsinn einer entsprechenden Regelung abhängig machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit fröhlichem Gruß
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr Schult,
leider ist es mir bisher nicht gelungen, eine abschließende Antwort zu bekommen. Ich bin und bleibe aber dran. Sowie ich etwas höre, melde ich mich bei Ihnen.
Mit fröhlichem Gruß,
Johannes Kahrs