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Frage von Klaus N. •

Frage an Johannes Kahrs von Klaus N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kahrs,

ich beziehe mich auf einen post im Spiegel-Forum http://www.spiegel.de/forum/gesundheit/organspende-spahn-verteidigt-widerspruchsloesung-im-bundestag-thread-833393-4.html#postbit_70485535 , der die Rede von Jens Spahn zur verpflichtenden Organ-Gewebeentnahme im Bundestag kommentiert.

Ich möchte Sie als Gesundheitspolitiker - und - Jurist fragen, ob die in diesem Post von isikat getroffene Aussage, dass "...Widersprüche dann einfach verschwinden - vor allem, wenn ein Politiker oder ein Reicher unbedingt ein Organ haben möchte. Im Gegensatz zur Zustimmung. Die muss nämlich vor Organentnahme definitiv vorliegen. Aber auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Unterschrift vor der Entnahme, denn auch eine Zustimmung kann gefälscht werden..." in der beschriebenen Weise, zumindest vom Ergebnis her betrachtet, juristisch überhaupt möglich ist?

Wenn ja, mit welcher Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit und daraus abgeleitet, welche rechtlichen Anforderungen sind an eine Körperverwertung in der auch von Ihrem Parteikollegen Lauterbach leidenschaftlich geforderten Weise überhaupt - aus Ihrer fachkundigen Sicht - zu stellen?

heissSPOrN sagt: "..verlange ich ein sicheres und von mehreren unabhängigen Stellen überwachtes Register, wo die Widersprüche gesammelt werden und nach Organentnahmen staatsanwaltschaftlich überprüft wird, ob diese auch rechtmässig waren. Und widerrechtliche Entnahmen wie ein Tötungsdelikt geahndet werden!.." https://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-9.html#postbit_69937470 .

Wäre es aus Ihrer fachkundigen Sicht gar notwendig, sich - völlig unbürokratisch und klar - ein Tattoo auf der Brust anbringen zu lassen, wie von dem Kommentator j-c-ditters gefordert: "Hände Weg !!" http://www.spiegel.de/forum/panorama/spahns-organspende-konzept-sterben-und-sterben-lassen-thread-825224-28.html#postbit_69944092 ?

Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielem Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass ich kein Gesundheitspolitiker bin, sondern
Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Insofern muss ich Sie für die juristischen Fragestellungen, die Sie aufwerfen, an unsere Gesundheitspolitische Sprecherin, Frau Sabine Dittmar, verweisen.
Darüber hinaus ist Sie Ärztin und kann Ihnen sicherlich eine fachkundigere Einschätzung geben, als ich dies als Haushaltspolitiker könnte.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Johannes Kahrs