Frage an Johannes Kahrs von Efinah T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Johannes Kahrs,
dürfen Sie als Abgeordneter einen anderen Beruf ausüben?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Für mich gilt ganz klar: Das Bundestagsmandat muss im Mittelpunkt stehen.
Grundsätzlich sind Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig. Alle Einkünfte bzw. Nebentätigkeiten sind anzuzeigen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen sollen Wählerinnen und Wählern Transparenz ermöglichen:
Alle Einkünfte, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr überschreiten, müssen für jede einzelne Nebentätigkeit veröffentlicht werden. Geordnet wird dies in einem System mit 10 Stufen:
Unter der 1. Stufe werden einmalige oder monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro erfasst, Stufe 2: Einkünfte bis 7.000 Euro, Stufe 3: Einkünfte bis 15.000 Euro, Stufe 4: Einkünfte bis 30.000, Stufe 5: Einkünfte bis 50.000 Euro, Stufe 6: Einkünfte bis 75.000, Stufe 7: Einkünfte bis 100.000 Euro, Stufe 8: Einkünfte bis 150.000 Euro, Stufe 9: Einkünfte bis 250.000 Euro und Stufe 10: Einkünfte über 250.000 Euro.
Unter www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit können meine, sowie alle übrigen (ehrenamtlichen) Nebentätigkeiten von Abgeordneten eingesehen werden.
Das Abgeordnetengesetz sowie das Parteiengesetz beinhalten Verbotstatbestände, sollte beispielsweise die Unzulässigkeit bestimmter Zuwendungen und Spenden festgestellt werden.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Johannes Kahrs