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Frage von Bernd H. •

Frage an Johannes Kahrs von Bernd H. bezüglich Verkehr

Lieber Genosse Kahrs,

1. hast du in Deinem Zitat von Art.20 Abs.2 GG nicht "ausgelassen", dass die Staatsgewalt von der Bevölkerung (füher statisch als "Volk" bezeichnet ) nicht nur durch Wahlen, sondern auch durch Abstimmungen ausgeht ?
2. Warum fehlt diesmal im Wahlprogramm der SPD die Forderung nach der Verwirklichung von Art. 20.2 GG durch ein Gesetz über bundesweite Volksabstimmungen ?
Zur Problematik der Autobahn-Strukturgesellschaft GmbH (ASG-GmbH):
3.Ist nicht ein wesentlicher "Vorteil" dieser ASG-GmbH, dass dort die Vorstandsgehälter nicht der Beamtenbesoldung unterliegen, sondern locker die Millionengrenze überschreiten können ?
Ich bin mal gespannt , welcher Ex-Politiker in den Genuss dieser Regelung kommen wird.
4.Es ist also einfachgesetzlich geregelt, dass die ÖPP-Strecken nicht länger als 100 km sein dürfen. Eine geplante künftige ewige Groko ( schwarz-rot, schwarz-rot-gelb, schwarz-gelb oder schwarz-braun) kann dies also einfachgesetzlich ausweiten. Oder ?
Bedeuten die vielen Torschluss Hoppla-hop Gesetze und Grundgesetzänderungen (im PressPaket mit den Bund-Lnder-Finanzen) nicht, dass die SPD die Hoffnung auf eine eigene Kanzlerschaft und damit bessere Gesetze bereits aufgegeben hat, weil sie selbst ( Kraft, Scholz, Weil, Albig) keine inhaltliche und personelle Impetus-Schulz-Erneuerung der SPD wollten, weil ihnen die Perspektive einer ewigen Groko unter der CDU ( ohne Merkel, die ja bekanntlich sowieso nach der Wahl abdanken wird, weil sie bereits genug Pensionsanspruch hat)sympathischer erscheint?
5. Sollte die Höhe der Abgeordneten-"Entschädigung"(ab Juli 9541 Euro brutto plus Pensionsansprüche plus 4318 steuerfreie "Aufwandsentschädigung" plus ca. 20.000 Euro für Mitarbeiter/Parteisoldaten etc.) nicht besser von einem bundesweiten Bevölkerungsentscheid festgelegt werden?
6. Und sollte die Höhe dieser "Entschädigung" nicht besser dem Durchschnittseinkommen (Median) dieser Bevölkerung ( z.Zt. ca. 2000 Euro brutto) entsprechen/Volksvertretung ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hinz,

warum bundesweite Volksabstimmungen dieses Mal nicht Teil des SPD-Wahlprogramms sind, müssten Sie bitte die SPD-Parteizentrale fragen.

Die SPD-Bundestagsfraktion war nie ein Befürworter einer Infrastrukturgesellschaft in Form einer GmbH. Wir hätten lieber eine Gesellschaft öffentlichen Rechts geschaffen. CDU/CSU wollten am liebsten eine Aktiengesellschaft. Die GmbH mit allen von uns durchgesetzten Beschränkungen war der Kompromiss.

Die Begrenzung der möglichen ÖPP-Projekte bedeutet nachweislich keine Verschlechterung zur bisherigen Regelung – wir haben Schranken gesetzt, wo es vorher keine gab. Ja, diese Schranke ist einfachgesetzlich und kann durch eine einfache Mehrheit im Bundestag aufgehoben werden. Das ist übrigens das Wesen einer Demokratie – Gesetze werden durch repräsentativ gewählte Mehrheiten beschlossen. Unterschiedliche Mehrheiten im Bundestag können und sollen einen Unterschied machen. Deshalb kämpfen wir für eine starke SPD in Regierungsverantwortung, mit der es eine solche Privatisierung weiterhin nicht geben wird.

Ich und viele andere Abgeordnete, die ich kenne, hätten die Verantwortlichkeit über die Abgeordnetengehälter gern an eine andere unabhängige Stelle abgegeben. Aber der oberste Gerichtshof des Bundes hat geurteilt, dass der Bundestag dafür zuständig ist und bleiben muss.

Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs