Frage an Johannes Kahrs von Ulrich W.
Sehr geehrter Herr Kahrs,
als Mitarbeiter der Hamburger Auftragsverwaltung habe ich die parlamentarische Diskussion zur Infrastrukturgesellschaft natürlich mit großem und persönlichem Interesse verfolgt. Ich hätte nun eine Frage zur Regelung des Personalübergangs: Im Regierungsentwurf zum Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs war zunächst nicht sicher gestellt, dass alle Landesbediensteten von der Gesellschaft übernommen werden und insbesondere Beamte sollten nach § 48 BHO nur bis zu einem Alter von 55 Jahren übernommen werden. Der Bundesratsentwurf sah dann explizit vor, das § 48 BHO bei der Gesellschaftsgründung nicht zur Anwendung kommen soll. Diese Regelung des Bundesratsentwurfes ist dann bei der Ausschussberatung nicht übernommen worden und es blieb bei der ursprünglichen Formulierung. Nun ergibt sich der scheinbare Widerspruch, dass die Übernahme aller Beschäftigten als Verhandlungsergebnis des Haushaltsausschusses verkündet worden ist, dem aber der § 48 BHO entgegen zustehen scheint. Dieser Widerspruch macht auch unseren Personalrat ratlos, so dass ich mich mit Bitte um kurze Erläuterung an Sie wenden darf.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen aus Hamburg
Ulrich Wiemer
Sehr geehrter Herr Wiemer,
entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Da ich Ihnen eine einwandfrei korrekte Antwort auf die nicht ganz einfache Frage zukommen lassen wollte, war eine Rückkopplung mit verschiedenen Referenten und dem Verkehrsministerium notwendig. Das Ministerium lieferte mir nun eine umfangreiche Antwort. Darf ich Sie bitten, dass Sie zum gegenseitigen Austausch mein Büro direkt kontaktieren: johannes.kahrs@bundestag.de; bzw. 030 227 77331.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs