Frage an Johannes Kahrs von Vincent S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kahrs,
Meine Frage richtet sich an das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) § 60a Abs. 2 S. 4 nach dem ein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung für Asylbewerber besteht, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Dieses Gesetz scheint zum Zweck der Integration und auf Grund des Fachkräftemangels durchaus sinnvoll. Es stellt sich aber die Frage wieso die Ausbildungsduldung nicht auch für die Schulausbildung gilt? Wieso droht zahlreichen Asylbewerbern zum Beispiel aus Afghanistan die Abschiebung, obwohl sie noch die Schule besuchen und diese noch nicht abgeschlossen haben? Ist nicht die allgemeinbildende Schulausbildung auch Teil der beruflichen Qualifikation?
Mit freundlichen Grüßen,
Vincent Schiewe
Sehr geehrter Herr Schiewe,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist eine humanitäre und rechtliche Verantwortung Deutschlands, die auch im Grundgesetz verankert ist. Volkswirtschaftliche Erwägungen spielen hierbei keine Rolle. Nachdem das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) einen Asylantrag ablehnt, können die Asylbewerberinnen und -bewerber eine Duldung beantragen, deren Beurteilung wiederum im Ermessen der jeweiligen Ausländerbehörde liegt. Es lässt sich eine Duldung wegen eines dringenden persönlichen Grundes erwirken. Darunter fällt auch der Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung. Deshalb kann die Schule bzw. eine Ausbildung auch ein Duldungsgrund sein. Es gibt also meiner Kenntnis nach einen Ermessensspielraum und ein Antrag auf Duldung unterliegt immer einer Einzelfallprüfung.
Wer vor Krieg und Terror flieht, soll auch weiterhin in Deutschland Schutz finden. Zugleich müssen wir die gesamteuropäischen Konzepte, mit denen wir Migration nach Deutschland und Europa besser steuern können, endlich durchsetzen. Die SPD will außerdem mit einem Einwanderungsgesetz klare Regeln für eine legale und kontrollierte Zuwanderung nach Deutschland schaffen. Es ist volkswirtschaftlich sinnvoll, Wege zu ebnen, um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte für Deutschland zu gewinnen, um dem bereits jetzt bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Leider blockieren CDU und CSU ein solches Einwanderungsgesetz weiterhin.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Kahrs